Meine Vormünderin stahl mir meine Kindheit, Jugend belog und betrog mich

Meine Vormünderin stahl mir meine Kindheit, Jugend belog und betrog mich

Kurz bevor ich meine damals 9 Obligatorischen Schuljahre beendet hatte, meine Sie es wäre gut ich würde noch ein Jahr mehr zur Schule gehen. In diesem Schuljahr, kann ich mich noch gut erinnern, als Sie mit mir zum Berufsberater nach Luzern ging. Alle meine Wünsche, Interessen für Handwerklichen Berufe Ignorierte Sie. Sie sagte: Ich hätte nichts in einem Männerberuf zu suchen und soll einen Frauenberuf erlernen.  Wenn ich zurückdenke, was dort in diesem Raum abging, wie Sie mich als nichts behandelte war wie ein Schlag auf den Kopf mit einem Baseballschläger. Abschätzig, dumm und es gäbe nur eines mit meinen Schulnoten (die waren gar nicht so schlecht) eine Familienhelferinnen Lehre zu machen. Das heisst mit Obligatorischem Haushaltslehrjahr (damals war es so) und mit obligatorischen Vorpraktikum, dies war jedoch gelogen. Dazu meinte Sie ich soll so viel Geld wie möglich auf die Seite legen. Sie versprach mir ein Stipendium. Sagte ich hätte als Bürgerin von Horw ein Anrecht darauf.

Für mich fing nach dem Kindeheim mit dieser aufgezwungenen Lehre nochmals alles von vorne an. 5 Jahren von Ort zu Ort. Vor diesem Schulbeginn in Hertenstein LU hatte ich etwas mehr als 7000 Fr. auf meinem Sparbuch. Dieses Geld wollte ich nach der Ausbildung für eine Wohnung verwenden. Als ich diese Schule anfing war ich Volljährig. Das Dokument wo darauf steht dass die Vormundschaft beendet sei, bekam ich erst im November 1983. Vier Monate später mit einer Einsprache Frist von 30 Tagen.

Ich wollte kurz bevor meine Ausbildung fertig war alles hinschmeissen. Machte jedoch die Ausbildung fertig. Als ich dann dieses Diplom in der Hand hielt, stand ich mit 0 Fr. ohne Hilfe, ohne Wohnung da. Mit einem Beruf den ich nie wollte. Ich fing nochmals ganz unten an. Als Küchenhilfe und Buffettochter mit einem Lohn von 1200 Fr. im Monat.

  • Auf diesem Formular steht:
  • Die Schülerin verdient netto 720 Fr. x 12 Monate = 8`640 Fr.
  • Die Schülerin bezahlt = 8`264 Fr.
  • Mein Stipendium wäre gewesen 7000 Fr.  dass ich nie bekommen habe.

Erst viele Jahre später, als ich einen AHV Auszug anforderte kam eine weitere Lüge von Ihr ans Licht. In diesen 2 Jahren Schule und Praktikum sind fast 18'000 Fr. einbezahlt worden. Ich verdiente jedoch vom August 1983 bis August 1985 im Ganzen nur 1440 Fr. Ich konnte dies lange nicht nachvollziehen.

Sie log auch hier, denn dieses Formular sah ich bei meinen beiden Terminen um Akteneinsicht, der eine war 1996, in Horw nie. Dieses Leere nicht Unterschriebene Formular bekam ich erst zusehen, als die Opferhilfe 2013 nochmals eine Anfrage machte. Erst da merkte ich, zusammen mit dem AHV Auszug, dass meine Vormünderin hinter meinem Rücken mit diesen katholischen Schwestern in Hertenstein, mein Praktikumslohn von 720 Fr. jeweils 600 Fr. an die Schule ging. Ich bekam nur 120 Fr. im Monat mit dem und meinem Ersparten musste ich überleben.

Wäre jedoch nicht erstaunt dass Sie mit einem anderen Formular dieses Stipendium von 7000 Fr. doch beantragte. Denn meine Halbwaisenrente von 10`000 Fr. sah ich auch nie. Dies wurde mir telefonisch, leider zu spät bei meinen Nachforschungen, gesagt.

Meine Vormünderin hatte Straftaten im Sinne fürsorgerischen Zwangsmassnahmen an mir vom 26.11.1963 bis nach meinem zwanzigsten Geburtstag angerichtet. Mich finanziell ausgebeutet und mich um mein Geld betrogen. Dass schlimmere ist jedoch all diese Folgeschäden mit denen ich heute leben muss.

PS: Das Dokument musste ich stark verkleinern, daher kann man es nicht gut lesen. Jedoch finde ich es wichtig, dass meine Erzählungen nicht nur auf Erinnerungen basieren, sondern auf  Fakten  Aktendokumente - Kopiene als  Beweise .


Meine Vormünderin stahl mir meine Kindheit, Jugend belog und betrog mich

Kurz bevor ich meine damals 9 Obligatorischen Schuljahre beendet hatte, meine Sie es wäre gut ich würde noch ein Jahr mehr zur Schule gehen. In diesem Schuljahr, kann ich mich noch gut erinnern, als Sie mit mir zum Berufsberater nach Luzern ging. Alle meine Wünsche, Interessen für Handwerklichen Berufe Ignorierte Sie. Sie sagte: Ich hätte nichts in einem Männerberuf zu suchen und soll einen Frauenberuf erlernen.  Wenn ich zurückdenke, was dort in diesem Raum abging, wie Sie mich als nichts behandelte war wie ein Schlag auf den Kopf mit einem Baseballschläger. Abschätzig, dumm und es gäbe nur eines mit meinen Schulnoten (die waren gar nicht so schlecht) eine Familienhelferinnen Lehre zu machen. Das heisst mit Obligatorischem Haushaltslehrjahr (damals war es so) und mit obligatorischen Vorpraktikum, dies war jedoch gelogen. Dazu meinte Sie ich soll so viel Geld wie möglich auf die Seite legen. Sie versprach mir ein Stipendium. Sagte ich hätte als Bürgerin von Horw ein Anrecht darauf.

Für mich fing nach dem Kindeheim mit dieser aufgezwungenen Lehre nochmals alles von vorne an. 5 Jahren von Ort zu Ort. Vor diesem Schulbeginn in Hertenstein LU hatte ich etwas mehr als 7000 Fr. auf meinem Sparbuch. Dieses Geld wollte ich nach der Ausbildung für eine Wohnung verwenden. Als ich diese Schule anfing war ich Volljährig. Das Dokument wo darauf steht dass die Vormundschaft beendet sei, bekam ich erst im November 1983. Vier Monate später mit einer Einsprache Frist von 30 Tagen.

Ich wollte kurz bevor meine Ausbildung fertig war alles hinschmeissen. Machte jedoch die Ausbildung fertig. Als ich dann dieses Diplom in der Hand hielt, stand ich mit 0 Fr. ohne Hilfe, ohne Wohnung da. Mit einem Beruf den ich nie wollte. Ich fing nochmals ganz unten an. Als Küchenhilfe und Buffettochter mit einem Lohn von 1200 Fr. im Monat.

  • Auf diesem Formular steht:
  • Die Schülerin verdient netto 720 Fr. x 12 Monate = 8`640 Fr.
  • Die Schülerin bezahlt = 8`264 Fr.
  • Mein Stipendium wäre gewesen 7000 Fr.  dass ich nie bekommen habe.

Erst viele Jahre später, als ich einen AHV Auszug anforderte kam eine weitere Lüge von Ihr ans Licht. In diesen 2 Jahren Schule und Praktikum sind fast 18'000 Fr. einbezahlt worden. Ich verdiente jedoch vom August 1983 bis August 1985 im Ganzen nur 1440 Fr. Ich konnte dies lange nicht nachvollziehen.

Sie log auch hier, denn dieses Formular sah ich bei meinen beiden Terminen um Akteneinsicht, der eine war 1996, in Horw nie. Dieses Leere nicht Unterschriebene Formular bekam ich erst zusehen, als die Opferhilfe 2013 nochmals eine Anfrage machte. Erst da merkte ich, zusammen mit dem AHV Auszug, dass meine Vormünderin hinter meinem Rücken mit diesen katholischen Schwestern in Hertenstein, mein Praktikumslohn von 720 Fr. jeweils 600 Fr. an die Schule ging. Ich bekam nur 120 Fr. im Monat mit dem und meinem Ersparten musste ich überleben.

Wäre jedoch nicht erstaunt dass Sie mit einem anderen Formular dieses Stipendium von 7000 Fr. doch beantragte. Denn meine Halbwaisenrente von 10`000 Fr. sah ich auch nie. Dies wurde mir telefonisch, leider zu spät bei meinen Nachforschungen, gesagt.

Meine Vormünderin hatte Straftaten im Sinne fürsorgerischen Zwangsmassnahmen an mir vom 26.11.1963 bis nach meinem zwanzigsten Geburtstag angerichtet. Mich finanziell ausgebeutet und mich um mein Geld betrogen. Dass schlimmere ist jedoch all diese Folgeschäden mit denen ich heute leben muss.

PS: Das Dokument musste ich stark verkleinern, daher kann man es nicht gut lesen. Jedoch finde ich es wichtig, dass meine Erzählungen nicht nur auf Erinnerungen basieren, sondern auf  Fakten  Aktendokumente - Kopiene als  Beweise .


Blog-Suche