Beschämend ... Behödenwillkür auf höchstem Nivea 1981 ... 2022 ...

Aus dem Internet zusammengefasst, es ist jedoch nur ein kleiner Teil davon. Es fehlen noch viele wichtige Eckdaten, es zeigt jedoch auf, wie sehr alles in die Länge gezogen wurde und hörte nicht 1981 auf, es ging noch einige Jahre weiter ...

1981 Nach der Ratifizierung der europäischen Menschenrechts-Konvention setzt die Schweiz der Administrativhaft, der Verletzung des Fortpflanzungsrechts, Zwangskastrationen und - abtreibungen und der zwangsweisen ausserfamiliären Platzierung ein Ende.

1999 Die Parlamentarische Initiative Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen eingereicht.

2009 Die Parlamentarische Initiative Moralische Wiedergutmachung für administrativ versorgte Jugendliche wird eingereicht.

September 2010 Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf machte im den ersten Schritt zur Wiedergutmachung und entschuldigte sich für das Leid an staatlich versorgten und entmündigten Personen. Vor ihr sträubten sich Bundes- und Kantonsregierungen lange dagege.

2011 Die Parlamentarische Initiative Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen und die Interpelation Verdingkinder Historische Aufarbeitung und Entschuldigung werden eingereicht. 

April 2013 Justizministerin Simonetta Sommaruga entschuldigt sich im Namen der Eidgenossenschaft bei den Opfern und schafft einen Runden Tisch. 

März 2014 Das Parlament heisst das Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen gut, lanciert ein Forschungsprojekt und garantiert den Opfern Einsicht in ihre Dossiers.

Juli 2014  Der Runde Tisch schafft einen Soforthilfe-Fonds für die Opfer. Bis heute kamen rund 650 Anfragen herein, von denen 450 geprüft wurden und 400 Personen Zahlungen im Umfang von 3 Millionen Franken erhalten haben, das heisst, etwa 8000 Franken pro Opfer. 

Dezember 2014 Die Volksinitiative "Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen", welche die Schaffung eines Fonds von 500 Millionen Franken fordert und von 110'000 Personen unterzeichnet wurde, wird bei der Bundeskanzlei eingereicht. 

Januar 2015  Die Regierung anerkennt das Prinzip einer Wiedergutmachung und kündigt bis im Sommer einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungs initiative.  

27. April 2016 Der Nationalrat stimmt einem Gegenvorschlag der Regierung zur "Wiedergutmachungs-Initiative" zu, wonach die Opfer Entschädigungen zwischen 20'000 und 25'000 Franken erhalten sollen.   

30. September 2016 verabschiedet das Parlament den indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative. 

30. September 2016 Massgebliche Rechtsgrundlagen Akteneinsicht gemäss dem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG)  

10. Oktober 2016 informiert das Initiativkomitee die Bundeskanzlei, dass es die Wiedergutmachungsinitiative bedingt zurückgezogen hat  

26. Januar 2017 läuft die Referendumsfrist unbenutzt ab. Das Gesetz kann damit am 1. April 2017 in Kraft treten.  

15. Februar 2017 verabschiedet der Bundesrat die Verordnung zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981  

Januar 2018 den Maximalbetrag von je 25 000 Franken, auszahlung beginnt.

8. Februar 2018 hat in Bern die letzte Sitzung dieses Gremiums stattgefunden. Der Runde Tisch hat seine Aufgaben erfüllt. Bundesrätin Sommaruga dankt dem Runden Tisch für sein Engagement. Schaut selber hinein, ob irgendetwas, von diesen sehr guten Vorschlägen des runden Tisches damals/heute für uns Opfer umgesetzt wurde: PDF Datei vom Juli 2014 http://www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch/pdf/RT_Bericht_Vorschlaege_de.pdf   

8. März 2018 hat das Bundesamt für Justiz bereits über 1000 Gesuche gutgeheissen  

Sommers 2019 veröffentlicht die Unabhängige Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Aufarbeitung   

27. November 2019 nimmt der Bundesrat vom Expertenbericht zu den administrativen Versorgungen Kenntnis  

12. Februar 2020 stimmt der Bundesrat einem Gesetzesentwurf der RK-N zu, welcher die Streichung der Frist zur Einreichung von Gesuchen um einen Solidaritätsbeitrag vorsieht

Für anderes hatten/haben Sie sofort sehr viel Geld, Hilfe und Lösungen ...

WAS HAT MAN IN ALL DEN JAHREN FÜR UNS DIE OPFER WIRKLICH GEMACHT AUSSER DIESER FÜR EINE SCHWEIZ UNWÜRDIGEN BETRAG   -   NICHTS WIRKLICH NICHTS  -  WIR AUCH DIE GENERATION DANACH WURDEN ALLE MIT UNSEREN FOLGESCHÄDEN ALLEINE GELASSEN. 

ICH FINDE DIES BESCHÄMEND IN ANBETRACHT DASS EIN JEDER VON UNS TAG TÄGLICH BIS ZUM TODE DAMIT LEBEN MUSS  -  DAS EINZIGE WAS SIE IMMER NOCH GUT KÖNNEN IST WEITER IGNORIEREN UND AKTEN ZURÜCKHALTEN

Aus dem Internet zusammengefasst, es ist jedoch nur ein kleiner Teil davon. Es fehlen noch viele wichtige Eckdaten, es zeigt jedoch auf, wie sehr alles in die Länge gezogen wurde und hörte nicht 1981 auf, es ging noch einige Jahre weiter ...

1981 Nach der Ratifizierung der europäischen Menschenrechts-Konvention setzt die Schweiz der Administrativhaft, der Verletzung des Fortpflanzungsrechts, Zwangskastrationen und - abtreibungen und der zwangsweisen ausserfamiliären Platzierung ein Ende.

1999 Die Parlamentarische Initiative Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen eingereicht.

2009 Die Parlamentarische Initiative Moralische Wiedergutmachung für administrativ versorgte Jugendliche wird eingereicht.

September 2010 Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf machte im den ersten Schritt zur Wiedergutmachung und entschuldigte sich für das Leid an staatlich versorgten und entmündigten Personen. Vor ihr sträubten sich Bundes- und Kantonsregierungen lange dagege.

2011 Die Parlamentarische Initiative Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen und die Interpelation Verdingkinder Historische Aufarbeitung und Entschuldigung werden eingereicht. 

April 2013 Justizministerin Simonetta Sommaruga entschuldigt sich im Namen der Eidgenossenschaft bei den Opfern und schafft einen Runden Tisch. 

März 2014 Das Parlament heisst das Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen gut, lanciert ein Forschungsprojekt und garantiert den Opfern Einsicht in ihre Dossiers.

Juli 2014  Der Runde Tisch schafft einen Soforthilfe-Fonds für die Opfer. Bis heute kamen rund 650 Anfragen herein, von denen 450 geprüft wurden und 400 Personen Zahlungen im Umfang von 3 Millionen Franken erhalten haben, das heisst, etwa 8000 Franken pro Opfer. 

Dezember 2014 Die Volksinitiative "Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen", welche die Schaffung eines Fonds von 500 Millionen Franken fordert und von 110'000 Personen unterzeichnet wurde, wird bei der Bundeskanzlei eingereicht. 

Januar 2015  Die Regierung anerkennt das Prinzip einer Wiedergutmachung und kündigt bis im Sommer einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungs initiative.  

27. April 2016 Der Nationalrat stimmt einem Gegenvorschlag der Regierung zur "Wiedergutmachungs-Initiative" zu, wonach die Opfer Entschädigungen zwischen 20'000 und 25'000 Franken erhalten sollen.   

30. September 2016 verabschiedet das Parlament den indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative. 

30. September 2016 Massgebliche Rechtsgrundlagen Akteneinsicht gemäss dem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG)  

10. Oktober 2016 informiert das Initiativkomitee die Bundeskanzlei, dass es die Wiedergutmachungsinitiative bedingt zurückgezogen hat  

26. Januar 2017 läuft die Referendumsfrist unbenutzt ab. Das Gesetz kann damit am 1. April 2017 in Kraft treten.  

15. Februar 2017 verabschiedet der Bundesrat die Verordnung zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981  

Januar 2018 den Maximalbetrag von je 25 000 Franken, auszahlung beginnt.

8. Februar 2018 hat in Bern die letzte Sitzung dieses Gremiums stattgefunden. Der Runde Tisch hat seine Aufgaben erfüllt. Bundesrätin Sommaruga dankt dem Runden Tisch für sein Engagement. Schaut selber hinein, ob irgendetwas, von diesen sehr guten Vorschlägen des runden Tisches damals/heute für uns Opfer umgesetzt wurde: PDF Datei vom Juli 2014 http://www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch/pdf/RT_Bericht_Vorschlaege_de.pdf   

8. März 2018 hat das Bundesamt für Justiz bereits über 1000 Gesuche gutgeheissen  

Sommers 2019 veröffentlicht die Unabhängige Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Aufarbeitung   

27. November 2019 nimmt der Bundesrat vom Expertenbericht zu den administrativen Versorgungen Kenntnis  

12. Februar 2020 stimmt der Bundesrat einem Gesetzesentwurf der RK-N zu, welcher die Streichung der Frist zur Einreichung von Gesuchen um einen Solidaritätsbeitrag vorsieht

Für anderes hatten/haben Sie sofort sehr viel Geld, Hilfe und Lösungen ...

WAS HAT MAN IN ALL DEN JAHREN FÜR UNS DIE OPFER WIRKLICH GEMACHT AUSSER DIESER FÜR EINE SCHWEIZ UNWÜRDIGEN BETRAG   -   NICHTS WIRKLICH NICHTS  -  WIR AUCH DIE GENERATION DANACH WURDEN ALLE MIT UNSEREN FOLGESCHÄDEN ALLEINE GELASSEN. 

ICH FINDE DIES BESCHÄMEND IN ANBETRACHT DASS EIN JEDER VON UNS TAG TÄGLICH BIS ZUM TODE DAMIT LEBEN MUSS  -  DAS EINZIGE WAS SIE IMMER NOCH GUT KÖNNEN IST WEITER IGNORIEREN UND AKTEN ZURÜCKHALTEN

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