Kanton Schwyz

Arth - Goldau - Mutter

Küssnacht am Rigi - Gerichtsakten - Dokumente - Urteil von meiner Mutter mit ihre Mutter, meine Grossmutter - Vater

Sattel - Mutter - Grosseltern - Geschichte

Meine Grosseltern beide 1907, erlebten sowohl den ersten als auch den zweiten Weltkrieg. Grossvater, katholisch erzogen vom Kanton Schwyz, wurde mit ca. 16 / 17 Jahren Vollwaise. Er bekam einen Beistand/Vormund. Meine Grossmutter, reformiert wuchs im Kanton Zürich auf. Auch Sie wurde früh Halbwaise und bevor Sie 20 Jahre alt war Vollwaise. Ob Sie einen Beistand/Vormund bekam, weiss ich nicht. Sie heirateten um die 1930 herum, wohnten in Goldau und bekamen vier Kinder, die nach dem Glauben ihrer Mutter, meiner Grossmutter reformiert aufwuchsen. Grossvater hatte ein eigenes Geschäft und war oft über Wochen gar nicht zu Hause. Meine Grossmutter war mit den Kindern sehr viel alleine und arbeitete dazu noch. Ich denke, es war eine harte Zeit damals, mit vielen Entbehrungen. Arbeit und Kinder ganz alleine unter einen Hut zu bringen, ganz sicher nicht

Meine Tante erzählte, dass auch Sie als Kind zu anderen Familien im Dorf musste, hatte es jedoch immer gut. Sie ist nach dem Schulabschluss mit 15 Jahren direkt arbeiten gegangen. Zurück blieben die jüngeren beiden Geschwister. Die vielen Eheprobleme der Eltern und alles was mit meiner Mutter damals passierte, bekam sie gar nicht mehr mit. Sie und die noch ältere Schwester warn nicht mehr zu Hause, als die Probleme mit meiner Mutter anfingen.

Meine Grossmutter erzählte mir, dass meine Mutter komisch war, ihr verhalten immer schlimmer wurde. Sie hatte sie einfach nicht mehr im Griff. Daher ging Sie auf die Gemeinde wie bei den anderen Kindern und bat um Hilfe. Jedoch, das sagte Sie mir immer wieder, Sie hatte nie etwas Unterschreiben. Wie und warum dieser Kantonsrat der Vormund meiner Mutter wurde, bleibt unbeantwortet. So kam meine Mutter für mehrere Jahre, da es zu dieser Zeit keine Kinderheime in der Katholischen Zentralschweiz gab, ins Haltli Mollis im Kanton Glarus, weit weg von zu Hause. Erzählungen von meiner Mutter sie wurde missbraucht. Dazu aus einem Gespräch mit einer Person, die mit ihr im Kinderheim im Haltli war. Auch er sprach über diese Missbräuche, nicht nur im Haltli es war meiner Mutter schon in Goldau passiert.

So nahm bei meiner Mutter und mir alles seinen Lauf.

Da meine Mutter schon ohne Grund versorgt wurde gehöre ich zur Generation danach von dieser fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in der Schweiz. Mich versorgten sie auch ohne Grund.

Mein schrägstes Dokument, das ich habe, ist vom Gerichtlich – medizinischen Institut der Universität Zürich.
Dies noch bevor ich auf der Welt war.

Zürich, den 6. Januar 1963 

An das Waisenamt Küssnacht a. R. 

In der Vaterschaftssache der …. Betschart (meine Mutter), Wolfbrunnen, Lausen bei Liestal und ihres a.e. Kindes Manuela Betschart geb.19.7.1963 gegen … mein Vater …. Ersuchen wir Sie, die Parteien (Mutter, Kind und fraglichen Vater) zur Blutentnahme auf: Dienstag, den 21. Januar 1964, 10 Uhr in unser Institut ... vorzuladen.

Am 6. Januar 1963, dem Datum dieses Briefkopfes, war meine Mutter im zweiten oder dritten Monat mit mir schwanger. Merkwürdig ist auch, warum dieser Brief an das Waisenamt Küssnacht gerichtet ist. Ich habe zwar ein Dokument vom Waisenamt in Küssnacht. Das Datum auf jenem Dokument ist jedoch der 26. Juli 1963 und das Eingangsdatum war der 12.8.1963.

Wie konnten die am 6. Januar 1963 wissen, dass ich am 19.07.1963 auf die Welt kommen werde.

Dieser Vaterschaftstest wäre auf den 21. Januar 1964 vorgesehen gewesen, das wäre 6 Monate nach meiner Geburt.

Und wieder wie in alle Terminen, die mein Vater hier in der Schweiz bei den Behörden wahrnehmen musste. Alle Termine, wie auch dieser sind immer auf jene Monate gemacht worden, den mein Vater als Saisonier nicht wahrhaben konnte, weil er gesetzlich in dieser Zeit (Dez. - April) nach Italien zurück musste. Während dieser vier Monate durfte er sich nicht in der Schweiz aufhalten.

Waisenamt Arth mit dem Sitzungsdatum 26.7.1963 steht Auszug aus dem Waisenamtsprotokoll mit Handschrift: Zugang in Kü.12.8.1963 angeheftet das Dokument vom Zivilstandesamt Liestal Mitteilung der Geburt eines ausserehelichen Kindes. Diesen Ausschnitt habe ich hier schon hinein. Darauf stehen: Meine, meiner Mutter und mit Ihren Eltern alle Angaben. Dazu Wohnadresse: Goldau (Schwyz) gesetzlicher Wohnsitz: in Goldau (Wohnsitz des Vormund Herrn Peter Seiler Kantonsrat) Datiert Liestal am 19.7.1963. 

Beschliesst: 1. Dem Zivilstandesamt Liestal mitzuteilen, dass der gesetzliche Wohnsitz der Kindsmutter…. Betschart, geb. 1944, nicht in der Gemeinde Arth ist, weil ihre Mutter…. Betschart … als Inhaberin der elterlichen Gewalt in Merlischachen bei Küssnacht a/R. wohnt. 

2. Zufertigung an das Zivilstandesamt Liestal BL zur gefl. Kenntnisnahme, an den Amtsvormund der Gemeinde Arth Hr. a. Kantonsrat Peter Seiler, Goldau, sowie an Frau Betschart …. in Merlischachen bei Küssnacht a/R. und an Bezirkskanzlei Küssnacht a/R: inkl. Mitteilung Form. 13.

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Dokument des Waisenamt Küssnacht A.R. vom 30.8.1963 Zugestellt am  5.9.1963

Am 17. August 1963 traf via Waisenamt Arth die Mitteilung des Zivilstandesamt Liestal über die Geburt eines a.e. Kindes ein. 

Frau … - … (meine Grossmutter) geschiedene Betschart, Hausangestellte bei Ingenieur …. , Merlischachen, übt die elterliche Gewalt über ihre Tochter … Betschart aus. Der gesetzliche Wohnort der unmündigen Kindsmutter ist daher Küssnacht.

Meine Grossmutter hatte immer die elterliche Gewalt über meine Mutter

Sie zog von Merlischachen im Kanton Schwyz während dem Gerichtsprozess am 26.11.1963 nach Horw in den Kanton Luzern. Weil Sie eine andere Arbeitsstelle hatte. Warum jedoch meine Mutter dann in Horw wieder unter Vormundschaft gestellt wurde, während des Gerichtsprozesses bleibt offen. Genauso offen bleibt, warum dieser Kantonsrat von Goldau als ihren Vormund in diesem Dokument von Liestal 19.7.1963 steht.  

Ich kam von Geburt an unter Vormundschaft durch meine Mutter und wurde bei den jeweiligen Waisenämtern registriert. Das Erste war in Arth im Kanton Schwyz, den Geburtsort meiner Mutter. Dann in Merlischachen in der politischen Gemeinde von Küssnacht a. Rigi auch im Kanton Schwyz. Dann nochmals in Horw im Januar 1966 im Kanton Luzern. Obwohl ich nie eine Waise oder Halbwaise war. Auch werde ich dies nie verstehen, da die Vaterschaftsanerkennung  vorher schon in den Akten stand. Es zeigt jedoch auf, dass alles System hatte. Denn diese Waisenrente, die es bei jedem solchen Halb / Vollwaisen Kind gab, sahen wie ich wie die meisten von uns nie. Dieser Versuch, mich zur Zwangsadoptieren frei zu geben, war auch sehr typisch und wurde an vielen von uns angewendet. Obwohl, wie ich die meisten Eltern hatten.

Für mich und auch für meine Mutter begannen diese Lügen unseres Vormunds am 26. November 1963. Niemand hat sie gestoppt.

Am 19. Oktober 1996 schrieb ich dem Anwalt, den meine Mutter, ich und meine Großmutter während des Gerichtsverfahrens hatten. Er antwortete mir am 29.10.1996 auf dem Brief, den ich als Anfrage ihm zugeschickt habe, was damals üblich war. Ich soll ihn anrufen. Er konnte sich jedoch auf diesen Fall nicht mehr erinnern, da es zu lange her war.

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Ein 3-seitiges Dokument vom Bezirksgericht Küssnacht mit Sitzungsdatum vom 24. August 1965 steht:

Erstklägerin meiner Mutter mit mir dem a. e. Kind. (z. Zt. Wolfsbrunnen in Lausen BL). Die Klägerschaft meine Grossmutter, der Beklagte, mein Vater. Es wird hier auf diesem Dokument sogar schriftlich gelogen. Denn Mutter und ich waren seit ca. Februar 1965 im Kinderheim Forsthaus Iten - Itan in Unterägeri im Kanton Zug, nicht mehr in Wolfbrunnen BL. Sie musste  kurze Zeit später  in das Mütterheim Alpenblick Hergiswil NW , war also zu diesem Zeitpunkt dort. Ich kam am 23.8.1965 zu diesem jungen Ehepaar nach Luzern, denen meine Vormünderin die Adoption von mir versprach. Dieses Dokument wurde dazu noch an die Parteien erst am 6.11.1965 zugestellt, also über 2 Monate später. Was mir auch aufgefallen ist, dass die meisten Dokumente alle persönlichen Daten meines Vaters enthielten, sie wussten immer, wo er in der Umgebung von Luzern wohnte. Allerdings schrieb sie immer unbekannter Aufenthalt. und seine Angaben verschwanden nach dem Gerichtsbeschluss aus den Vormundschaftsakten und niemand wusste, wer mein Vater war.

Das Wort Behördenwillkür ist echt noch untertrieben. Wie viele Straftaten nur in diesem Gerichtsprozess an uns allen gemacht wurden, dafür bekäme eine Person lebenslänglich. Aber es war im Namen des Schweizer Staates, mit deren Gesetze.

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Anlässlich der gerichtlichen Verhandlung vom 29.11.1964 hat der Beklagte die Vaterschaft anerkannt unter Vorbehalt, dass er durch die Blutexpertiese als Vater nicht ausgeschlossen wird. Dies wurde ihm sogar vom Übersetzer …. in Italienisch aufgesetzt und erklärt. Genau dieses Datum der Vaterschaft steht im Original Dokument, das ich habe. Warum jedoch unsere Vormünderin Frau Margrith Steinmann von der Gemeinde Horw im Kanton Luzern als Ihre 20 Jahre lange Lüge aufflog, den 24.8.1965 als Vaterschaftsanerkennung angab, obwohl Sie auch eine Kopie dieses Original Dokumentes bekam und ihr Name dort aufgelistet war, bleibt für mich mit sehr vielen Fragen offen.
Sie wusste seit November 1963 alles über meinen Vater. Was haben wir Ihr angetan, dass Sie so lange log?

All dies zeigt auf, wie verlogen die Behörden waren, wenn es darum ging, Spuren zu verwischen. Die Tatsache, dass wir Menschen waren, war für niemanden von Bedeutung, weil uns alle wie Dreck behandelten. Wir hatten keine Rechte.

Massgebliche Rechtsgrundlagen - Akteneinsicht gemäss dem Bundesgesetz vom 30. September 2016 über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG)
Ich bekam zuvor einige meiner Akten, je nachdem, wer dies bearbeitete und gab die Suche nie auf. Trotz dieses Gesetzes bekam ich nach 2016 von einigen Behörden immer noch keine Akten. Die letzten nach mehrmaligem Nachfragen im Herbst 2019 und Frühjahr 2022.

Arth und Arth Goldau waren damals zwei eigenständige Gemeinden
1996 fing ich an, mit Schreibmaschine nach meinen Dokumenten - Akten zu suchen.

Schreiben vom 7.12.1996 per Post an die Gemeinde Küssnacht am Rigi mit Eingangsstempel vom 1.12.1996  

Beweise - Akten verleugnet. Dazu brauchte diese Antwort 8 Monate. 

Kurzantwort vom 7.8.1997 Sehr geehrte Frau Betschart. Vorab entschuldige ich mich bei Ihnen für die verspätete Behandlung Ihrer vorstehenden Anfrage. Zur Sache selbst muss ich Ihnen mitteilen, dass unsere Nachforschungen im Archiv des Bezirksgerichts Küssnacht am Rigi keinen Anhaltspunkt dafür ergeben haben, dass die obengenannten Personen (Manuela Betschart, 1963, Betschart … meine Mutter 1944, ….. Mein Vater 1940, in ein gerichtliches Verfahren involviert gewesen wären (Vaterschaftssache und dgl.).

Zivilstandsamt Sattel  - 21. August 1996

Kurzantwort: Wir besitzen von Ihnen nur die Angaben aus dem obigen Geburtenschein. Sie wissen also mehr als ihre Heimatgemeinde. Ihr leiblicher Vater wäre uns bekannt, wenn eine offizielle Anerkennung stattgefunden hätte.

Die offizielle Annerkennung hat stattgefunden und wurde schriflicht in einigen Dokumenten hinein geschrieben. Die Vaterschaftsanerkennung, eine Kopie davon lag im Archiv in Küssnacht a. Rigi dazu gehörte eine Dokument, der genauen Blutgruppenbestimmung. Dieses Dokument bekam ich auch erst einige Jahre später. Auch die  Gerichtsakten bekam ich erst nach der zweiten Anfrage im März 2012.

Beweis dass Sie am 7.8.1997 gelogen haben. Diese Akte ist doch vorhanden. Dazu hatte ich einen Termin dieser Akteneinsicht ab der Woche 12.12.2011 wo ich diese 4 Dokumenten Seiten sah. Von denen ich damals 1997 eine Kopie bekam, mehr war nicht vorhanden. Drei Monate danach am 15. März 2012 bekam ich diese positive Nachricht, dass es ein Dossier gibt und einen Termin am 23.3.2012 Die Akten bekam ich dann wegen der Absage dieses Termines per Post.

Mailantwort vom 2. Dezember 2011 Küssnacht a. Rigi
Die Akten sind nicht bei uns im Haus aufbewahrt und wir müssen Ihre Unterlagen zuerst im Bezirksarchiv holen … einen Termin. Daraufhin ging ich in dieses Archiv, es war ein Estrich. Dort lagen in meinen Akten nur 4 Dokumente. Wovon zwei, also das Originaldokument meiner Mutter schon hatte. War aber damals etwas irritiert, da das dritte Dokument, eine Doppelseite des Blutgruppentest und die genaue Blutgruppe meines Vaters dabei war.
Am 15. März 2012 nochmals ein Mail von dieser Gemeinde, dass Sie ein einziges Dossier von mir und meiner Mutter hätten, ich  einen Termin für Akteneinsicht 23. März 2012 mit dieser Herr bekomme. Er musste diesen Termin absagen. Am Telefon sagte er: Wenn ich ihm
1 Monat Zeit gebe, würden Sie alle involvierten Personen aus Datenschutzgründen vor dem Kopieren schwärzen.
Es gab und gibt bis heute wirklich einzelne Behörden, die ehrliche Beamten haben. Er war einer davon.
Die Willkür überwiegt jedoch weiter, bis heute.

Meine Gerichtsakten hätte ich bei meiner ersten Anfrage 7.12.1996 rechtlich bekommen sollen. Da das Gerichtsurteil - Schlussbericht in Horw am 11.11.1965 (Datum im Dokument den 23.11.1965) ankam und somit das Dossier in Küssnacht a. Rigi und das Gerichtsverfahren abgeschlossen waren. Spätestens jedoch am 13./17.1.1966 mit der Vormundschaft übernahmen von Horw.  Verwaltungsakten hatten eine Sperrfrist von 30 Jahren. Als ich die erste Anfragte machte, war die Verjährungsfrist der Akten schon 1 Jahr,11 Monate, 3 Tage abgelaufen. 

Ich bekam Sie jedoch erst 17 Jahre danach, also nach  47 Jahren.  Jedoch nur weil ein Beamte mir dies meldete, was sehr selten war/ist.

Durch das eigenmächtige Handeln dieses Kantonsrates ohne Wissen der Eltern meiner Mutter stand ich schon im Mutterleib unter der Vormundschaft von ihm durch meine Mutter. Er war in Goldau Kantonsrat zwischen1944 bis 1960 und Mitglied der Arbeiterpartei, der heutigen SP (Sozialdemokratische Partei Schweiz).

Akte Zivilstandeskreis Baselland. Geburt 19.7.1963 eingetragen. Stand ich durch meine Mutter schon unter Vormundschaft.  Warum meine Mutter in diesem Dokument, dieser Kantonsrates aus Goldau als ihr Vormund steht, obwohl die Grossmutter die elterliche Gewalt über ihre Tochter hatte. Dies begann 1957/58 ohne die Unterschrift ihrer Eltern, und bleibt auch unbeantwortet.

Behördenwillkür fing schon da bei uns an.

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Waisenamt Arth SZ Auszug aus dem Waisenamtsprotokoll  Sitzung 26.7.1963  

Meiner Mutter wurde ich mit dem Art. 369 ZGB weggenommen. Obwohl vor Gericht ihre Mutter, meine Grossmutter um uns kämpfte Kindswegnahme. Obwohl mein Vater die Vaterschaftsanerkennung am 24.11.1964 anerkannte, wurde ich zur Halbwaise gemacht, denn das Dokument ist bis heute verschwunden. Diese Halbwaisen Rente sah ich NI.

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Waisenamt Arth SZ Sitzungsprotokoll 26.Juli 1963 Zugang am 12.8.1963

Hier in diesem Protokoll steht: 1. Frau  Betschart - Ihre Mutter, meine Grossmutter übte die elterliche Gewalt über ihre Tochte Betschart geb.1944, aus. Dieses Dokument ganz links, das Eigenmächtige handeln dieses Kantonsrates, obwohl ihre Mutter die elterliche Gewalt hatte.

Bundesamt für Sozialversicherung ZKA
Zeitschrift für die Ausgleichskasse der AHV und ihre Zweigstellen Jahrgang 1969
Auf der Seite sechs dieses Dokumentes kann man lesen wie viel Rente es zwischen 1948 und 1969 für eine Halbwaise oder Vollwaise in dieser Zeit gab. Eine Antwort, die ich mir über viele Jahre gestellt habe: Warum die Behörde so viele Kinder wie auch mich, den Eltern weggenommen wurde und zu Halb und Vollwaisen machten. Es war ein Big Business.
Meine Halbwaisenrente von 10`000 Fr. die ich mit 20 Jahren eigentlich hätte bekommen müssen, sah ich nie! Den Betrag weiss ich durch Zufall, da ich mit einem Herr H. von der Vormundschaft am Telefon gesprochen habe. Jener der einmal ein Jahr lang mein Vormund wahr. Er fragte mich, ob ich diese Rente mit 20 nicht bekommen hätte und war erstaunt, als ich dies verneinte. Hätte ich nur ein paar Wochen früher telefoniert, wäre Sie nicht verjährt gewesen.

Blutabnahmetest
Sie bewahrten diesen zweiten Blutabnahmetest in einem anderen Gebäude auf. Das Archiv war damals auf einem Estrich. Dieses Dokument gehörte eigentlich zum Originaldokument, das in meinem Besitz ist, dazu. Ich habe bei meinem ersten Besuch dort nur eine Kopie des Originales bekommen. Diese Unterlagen des zweiten Testergebnis, jedoch erst ein paar Jahre später. Der erste Bluttest wird in diesem Dokument mit einem Satz geschrieben, ohne das dies im später Verfahren erwähnt wurde. Dieses Dokument ist bis heute verschwunden. So behandelten die Behörden die Väter. Sie haben wichtige Dokumente absichtlich verschwinden lassen, ein paar Jahre später erhielt ich alle Gerichtsdokumente. Allerdings war diesen ersten Bluttest nicht dabei. Sie Vertuschen all Ihre Verbrechen, die Sie mit uns machten. Also genau was haben die Behörden getan, aber ich konnte Sie nicht mehr anzeigen. Weil Sie dafür gesorgt haben, dass diese Gerichtsakten verjährten, bevor ich sie erhalten habe. Daher kann ich keine Anzeige mehr machen. Mein Vormund, mein Täter, unser Täter war der Schweizer Staat, Kantone und Gemeinden. Es waren Straftaten im Sinne fürsorgerischer Zwangsmassnahmen an uns.
Ich bekomme für diese 20 Jahre lange Versorgung und den daraus resultierenden Folgeschäden an mir,
bis heute nicht die richtige Hilfe.

Das ist der zweite Test gewesen: Blutentnahme: 1.12.1964  Ort: Kantonsspital Luzern  Bestimmung:  im GMI Zürich am 1.12.1964 / Kontrollbestimmung: Bern

Das eigenartige dieses 1.12.1964 diesen Tag nahmen sie auch nicht als Annerkennugn und unsere Vormünderin log, als alles aufflog auch bei diesem Datum, bei Ihr war die Annerkennung am 28.8.1965

Der erste Test sieht man auf einem Vermerk hier in diesen Dokumenten, auf dem vierte Foto, steht:

Siehe unter Bericht vom 29. Juli 1964

Hier unten nach diesem Teil ist ein Ausschnit eines Dokumentes wo darauf steht: Am 29. Juli 1964 sendete das gerichtsmedizinische Institut der Universität Zürich dem Waisenamt den Bericht und die Rechnung (Fr.200.-).
Das war der erste Blutabnahmetest, der mein Vater machte. Daher wäre die Vaterschaftsanerkennung auf dem Original gültig. Der 24. November 1964 dieser Tag wäre rechtsgültig gewesen. Jedoch sind alle Unterlagen von diesem Test bis heute verschwunden, dies wurde ganz bewusst gemacht.

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Vaterschaftstest 5.1.1965 - Kontrollbestimmung: An das Waisenamt Küssnacht a. Rigi

In Ihrem Auftrag wurde im Gerichtsmedizinischen Institut die Blutgruppenbestimmung, mit anschliessender Kontrolle durch den Blutspenderdienst vom Schweiz, Roten Kreuz in Bern, an folgenden Personen durchgeführt

1. Betschart - meine Mutter
2. Manuela Betschart - ich
3. Mein Vater 1940  und wo er in der Agglomeration Luzern wohnte.
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Auf dem dritten Foto habe ich absichtlich viel unkenntlich gemacht, aber ich wollte es hier als Beweis hineinstellen.
Schlussfolgerung: Vater des Kindes nicht ausgeschlossen werden, seine Vaterschaft ist auf Grunde dieser Erbgesetzes möglich. Meine Mutter war 18 Jahre alt. Sie wurde schon mit 12/13 Jahren ohne Grund administrativ versorgt, suchte Liebe, ging Fremd. Es waren noch zwei andere Männer involviert, obwohl in den Akten geschwärzt, weiss ich die Namen. Sie kamen nicht infrage. Einer von Ihnen bedrohte mich über Jahre noch, weil er bei diesem Test herausfand, dass er zeugungsunfähig war.

Die durch das Gerichtliche - Medizinische Institut der Universität Zürich am 5.Januar 1965 durchgeführte Expertise ergab folgende Schlussfolgerung:

Sie haben dieses Datum des zweiten Vaterschaft Test auch nicht als Vaterschaftsanerkennung genommen.

Mein Fazit all dieses Datum der Blutabnahmen Test: Dokument, mit Datum wo ich noch gar nicht auf der Welt war. Dann Unterlagen eines Testes, die bis heute verschwunden sind. Dazu ein Chaos von vielen verschiedenen Datum. Die Rechtsgültige Vaterschaftsanerkennung war am 24.11.1964. Das Datum auf dem Original, das ich habe und alle Behörden hatten eine Kopie davon: Schwyz / Horw und Luzern.

Ich habe drei Exemplare des Gerichts - Medizinischen Instituts der Universität Zürich

1.12.1964 Protokoll der Untersuchungen dieser Blutentnahme. Zwei Fotos von diesem Dokument sind schon hier drin. Alle  Angaben von uns dreien, dazu Kantonsspital Luzern Bestimmung im GMI Zürich und die Kontrollbestimmung in Bern stehen auf der Vorderseite dieser Schlussfolgerung mit Datum 5.1.1965. Auf der Rückseite: das Protokoll der Untersuchung mit allen Angaben meines Vaters noch dazu.

 Am 29. Juli 1964 sendete das gerichtsmedizinische Institut der Universität Zürich dem Waisenamt den Bericht und die Rechnung (Fr.200.-).  Quer über dieses Blatt steht: Siehe unser Bericht vom 29. Juli 1964. Dieser Bericht war nicht in diesen Akten und fehlt bis heute. Wie viele andere Dokumente ist auch dieses verschwunden, ganz bewusst vernichtet worden. Denn dieser Satz im Dokument zeigt eindeutig, dass mein Vater schon einmal einen Blutabnahmetest machte, da es von diesem Institut in Zürich war. Daher ist die wirkliche Vaterschaftsanerkennung auf dem Originaldokument, das ich besitze, der 24. November 1964 somit gegeben.

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23.1.1964 Schreiben vom Gerichts - Medizinischen Institut Zürich. Noch ein Dokument, wo darauf steht: In der Vaterschaftsache Betschart / …. sind die Parteien zur Blutentnahme auf Dienstag, dem 21. Januar 1964 vorgeladen worden. Die Kindsmutter ist mit ihrem Kind erschienen, der fragliche Vater hingegen nicht …. Eine Aufforderung am 21.1.1964 wo Sie schreiben dass er nicht erschienen ist. Er konnte dies wie alle anderen italienischen Gastarbeiter nicht wahrnehmen. Zu dieser Zeit war es gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie zwischen Dezember und April nicht in der Schweiz sein durften. Sie gingen alle kurz vor Weihnachten in ihr jeweiliges Land zurück.  

Ein Film über die Gastarbeiter damals unter Seitenverzeichnis - Gastarbeiterkinder mit dem Namen: Gastarbeiter in der Schweiz Archiv 70er-Jahren zum ansehen. Wie man im Film sehr gut sieht, verlassen die Gastarbeiter alle das Land kurz vor Weihnachten. Dies war obligatorisch im Zeitraum Dezember - April. Er war nicht der einzige Gastarbeiter, dessen Rechte an seinem Kind widerrufen wurden. Männer und Frauen, deren Kinder legal weggebracht wurden. Wenn Sie es nicht akzeptiert haben, wurden Sie von der Polizei aus dem Land ausgewiesen. Auf diese Weise wurden 10.000 bis 15.000 Kinder ihren Eltern gestohlen. Illegale Kinder, die es geschafft haben, hier in der Schweiz zu bleiben, versteckten sich tagsüber in einem Schrank. Mann nennt Sie heute Schrankkinder.

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Wie sehr er diese Behördenwillkür erlebten musste sieht man in einem Ausschnitt eines Dokumenten das in den Gerichtsakten war. Genau an dem Tag als das Urteil vom Gericht am 24.8.1965 nach Horw ging.            

24 August 1965 In Erwägung gezogen: 1. Die Vaterschaft ist nicht mehr festzustellen, nachdem vom Beklagten anerkannt wurde, nachdem die durchgeführte Expertise die Vaterschaft des Beklagten nicht ausgeschlossen hat … Dieses Widersprüchliche Behördendeutsch in einem Satz ist wirklich sehr schräg. 

Eines kann ich mit Sicherheit sagen. Als ich meinen Vater gefunden und kennenlernte, war ich beeindruckt von ihm. Er war ein herzensguter Mensch und was ihm in der Schweiz widerfahren ist, hat er ganz sicher nicht verdient. So schrieb man über ihn. Er anerkannte mich schon am 24.11.1964 Ein Blutgruppentest machte er zuvor und dann danach nochmals einen. Er arbeitete wenn er in der Schweiz war immer und zahlte in die Sozialleistunen ein. Das heisst er war offiziell in den jeweiligen Wohngmeinden angemeldet.
Meine Mutter wurde ihren Eltern, meinen Grosseltern schon als Kind ohne Grund von den Behörden weggenommen. Die Beziehung, die Sie hatten, so erzählte mir meine Grossmutter: Sie waren ein Jahr zusammen. Miene Mutter ging fremd, so steht es in den Gerichtsakten. Daher waren noch zwei andere Männer im Gerichtsfall involviert, die jedoch nicht in frage gekommen sind, als Vater. Abgesehen noch, wie Sie meine Mutter und auch meine Grossmutter in diesem Gerichtsprozess behandelten. Wie ich in diesen Gerichtsakten lesen konnte, war meine Grossmutter in dieser Zeit geschieden. Es war Sie, die vor Gericht um das Sorgerecht von mir kämpfte.

Meine Zusammenfassung dieser Vaterschaftsanerkennung mit fünf verschiedenen Datum. 

1) Dokument wo die Schlussfolgerung ist, Das erwähnte Dokument 29.7.1964 das im Dossier fehlt, verschwunden ist. 

2) Meinem Originaldokument das ich habe, Vaterschaft Anerkannte am 24.11.1964 war. 

3) Dokument: Protokoll der Untersuchung wo wir drei mit Personalien angegeben sind, die Blutgruppen Bestimmung im Detail meines Vaters steht. Mit Datum 1.12.1964 von Offiziell Stellen bestätigt und Darum des Dokument am 5.1.1965  

4) Meine Vormünderin bekam den Schlussbericht - Urteil des Gerichtes. Dazu eine Kopie des Originaldokumentes das ich habe. Zwei Vaterschaft Anerkennungsdatum: Das erste 24.11.1964 das zweite 24.8.1965 in beiden Dokumenten waren seine Personalien. Sie wusste wer er war. ganz genau wo er wohnte, nämlich in ihrer Nähe. Ihre Lüge dauerte 18 Jahre. Erst 1980 fand jemand es heraus. Am 8. Januar 1981 dann ihr Geständnis, es war zu spät für mich.

5.) Das wohl schrägste Dokument das ich vom Gerichtlich - Medizinisches Institut der Universität Zürich mit einem Briefkopfdatum:
Zürich 7, den 6.Januar 1963 (Termin für und drei, Vaterschaftstest) da war ich noch nicht einmal geboren. Jedoch wussten Sie schon an welchem Tag meine Geburt ist. Kein Scherz jedoch ein schludriger Fehler, dies war im im Übrigen bei vielen Dokumenten der Fall.

Dokument mit dem Datum 24.8.1965 Zugestellt am 6.1.1965, es brauchte also 4 Monate 13 Tage für die Zustellung. Dies habe ich in den meisten meiner Akten so festgestellt. 

 Nachdem die Klägerschaft (meine Grossmutter) offensichtlich nicht in der Lage ist, diesen Vaterschaftsprozess zu finanzieren, wird ihr das Armenrecht im Sinne von ZPO Art. 141 ff bewilligt. Aus diesem Grunde wurde von einer Vorschusszahlung abgesehen.

Es entzieht sich der Kenntnis des Waisenamtes. Ob auf sie ein Regress möglich ist. (Schadensersatz / Entschädigung)

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Wie es mit diesem Regress weiterging, weiss ich nicht. Es hatte jedoch mit dem Umzug während des Prozesses in einen anderen Kanton zu tun. Obwohl Sie, wie ich aus den Dokumenten entnehmen konnte, regulär abgemeldet hatte. Auch Sie wurde schikaniert, weil Sie geschieden war und um das Recht ihrer Tochter und Enkelin, mir zu kämpfen. Inwiefern Grossvater sich einmischte, weiss ich bis heute nicht.

Waisenamt Küssnacht A.R. - Auszug aus dem Protokoll 23.11.1965 - Do 483

Herr Dr. Edwin Simon erstellte am 11. November 1965 den Schlussbericht …. Der aussereheliche Kindsvater heisst …. 1940 Italiener. Die … mit Urteil vom 24. August 1965 festgesetzt ...  Wie man auf dem ersten Foto Links lesen kann, bekam der Anwalt den Auftrag 30. August 1963 dort steht der Name, Nachname und Geburtsdatum als Italioener erwähnte Vater, geschrieben.

Der Beweis das seit diesem Datum es alle wussten, wer mein Vater war. Ich war da gerade einmal 42 Tage alt. Dieser Schlussbericht ging auch an meine Vormünderin. Sie kümmerte sich um mich, schon bevor ich unter Ihrer Vormundschaft stand. In meinem Akten Dossier in Horw war dieses Dokument nicht. Wie viele andere Dokumente, die dort sein sollten, auch nicht.
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Der Gemeinderat von Horw - Poststempel 11.1.1966 - Do 483 

Ist eine Aktenkopie die ich von Horw bekam. Wie schon erwähnt steht auf dieser Seite der Vorname, Nachname das genaue Geburtsdatum meines Vaters und das er die Anerkennung am 24.11.1964 machte.
Die Blutentnahme, der Test den Sie im Estrich versteckten. Dieses Dokument hier links, wo sie schriftlich Log ... es ging weiter über Jahre. Ihre Lügen, alle glaubten Ihr. Nicht meiner Mutter. Meinem Vater er hatte gar keine Rechte, wie viele Gastarbeiter dazumal auch.

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Horw, den 28.3.1968 Unterschrieben Vormünderin: M. Steinmann

Schrieb Sie: ... Sein Name und Aufenthaltsort ist mir nicht bekannt.

Eine weitere Lüge von Ihr, denn auch Sie bekam eine Kopie dieses Original das ich habe. Dort drin steht sein Vorname, Nachname und Geburtsdatum und das er italienischer Staatsangehöriger ist.  Auch wussten die Behörden immer, wo mein Vater in der Agglomeration Luzern wohnte.  Diese Adressen sind in verschiedenen Dokumenten alle vorhanden. Sogar sein Heimatort und Geburtsort, wusste Sie immer. Denn er meldete sich offiziell in jeder dieser Wohngemeinden wo er wohnte an/ab.

Sie Log und alle Behörden spielten dieses Spiel mit.

Zugestellt am 5. September 1963  Auf diesem Dokument steht: Dass meine Großmutter immer die elterliche Kontrolle über ihre Tochter, respektiere meine Mutter hatte.

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Dieses  Dokument vom 24.8.1965 von Küssnacht mit den Kosten damals, zugestellt nach Horw erst am  6.11.1965

Hier frage ich mich immer wieder, warum man nicht meiner Grossmutter, die vor Gericht wegen uns war, diese Vormundschaft über mich gab.

Im Sinne von ZGB 311 bin ich der Meinung, dass der Kindsmutter die elterliche Gewalt über das Kind nicht übertragen werden kann, weil sie nicht ohne weiteres in der Lage ist, die Interesse des Kindes zu wahren. Es ist dem Kind daher ein Vormund zu geben, wenn die Vormundschaft nach Horw überwiesen wird, kann der Vormund dort bestimmt werden.

Die Interessen des Kindes zu wahren ... 
Was für ein lächerlicher, abartiger Satz hat genau Horw, meine Vormünderin sich in all den 20 Jahren nie um meine Belange gekümmert, sie hat mich vernachlässigt und vieles mehr. Es gibt für das, was Sie mit mir machte, keine Worte. Sie hat sehr viele Straftaten an mir verübt und Gesetze gebrochen, die so auf dem Papier stehen. Ganz geschweige denn was Sie mit meiner Mutter und meinem Vater machte. Ein Monster in Person ist noch milde ausgedrückt.

Es ist mir bewusst, dass sowohl meine Grossmutter, meine Mutter und auch mein Vater Fehler gemacht hatten. Sie alle jedoch wurden zum Spielball diese Systeme mit deren Behörden, wo gewisse Menschen nur den Profit sahen und nicht mehr der Mensch, der dahinter steckte.

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