Ich bin mit diesem jungen Paar nach Jegenstorf gezogen, wo sie mich adoptieren wollten, weil mein Vormünderin ihnen mehr versprochen hatte, als sie durfte. Es wäre eine Zwangsadoption gewesen.
Hindelbank Arbeits- und Strafanstalt für Frauen
meine Mutter erzählt mir, das Sie auch einmal dort hin musste.
Ich zog mit diesem jungen Ehepaar von Horw im
Kanton Luzern nach Jegenstorf hier in diesem Kanton bis meine Vormünderin, obwohl sie diesem Umzug zugestimmt
hatte, mich eines Tages
unangemeldet wieder abholte und nach Menziken in den Kanton Aargau zu
einer neuen Pflegefamilie brachte.
Ich kann mich an dieses junge Ehepaar gar nicht erinnern, da ich zu klein war. Jedoch die vielen Fotos und Dias, die ich von ihnen viele Jahre später bekam, zeigten, wie glücklich diese Zeit für mich und auch für Sie war.
In den Akten, die ich habe und nun seit Oktober 2019 jene vom Luzerner
Staatsarchiv, weiss ich heute, dass ich nach dem Kinderheim Iten - Iten Forsthaus in Unterägeri im Kanton Zug von diesem jungen Ehepaar am 23.8.1965 nach Luzern geholt worden bin.
Am 1.6.1966 bin ich mit ihnen nach Jägenstorf gezogen, was meine Vormünderin gutgeheissen hatte. Dies steht so in den Akten. Dort war ich bis am 24.10.1966. Ich war etwa 14 Monate bei Ihnen.
In den Akten Küssnacht a. Rigi steht, dass mein Anwalt vor Gericht auch mein Beistand bis zum Urteil am 24.8.1965 war.
In den Akten von Horw
steht, ich sei seit dem 3. April 1964 unter der Vormundschaft von Frau
M. Steinmann. Ich stand jedoch durch meine Mutter schon ab dem
26.11.1963 unter Ihrer Vormundschaft, jedoch gab es solange der Gerichtsfalles
offen war noch nichts schriftliches. Ich fand ein vermerk des Anwaltes in den Akten, dass Sie sich um das Kind kümmern sollte. Das devinitive Urteil kam am 13. Januar 1966. Ich blieb bis zum 24. Oktober 1966 bei diesem jungen
Ehepaar.
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17.6.1966 Ausschnitt aus einem Dokument der Bürgergemeinde Horw:
Es handelt sich hierbei um Anschaffungen, die durchaus gebilligt werden
können und notwendig war. Da Frau … selber keine Kinder hat, ist sie
genötigt, dem ständig wachsenden Kind Neuanschaffungen zu machen. Familie … ist am 1. Juni 1966 mit dem Kind nach Jägenstorf BE gezogen.
Die Vormundschaft über Manuela wird vorläufig in Horw weitergeführt.
Unser Vormund brachte meine Mutter im November 1965 bis 1968 nach Walzenhausen Sonneberg im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Dort musste sie Zwangsarbeit in einer Fabrik leisten. In dieser Zeit und auch danach konnte sie sich gar nicht dagegen wehren, was mit Ihrem Kind geschah. Denn sie hatte keine Rechte mehr über mich. Dieses Recht wurde ihr genommen, als sie 1965 drei Tage in die Psychiatrie Hasenbühl in Liestal musste. Was unsere Vormünderin arrangierte, dies für die Kindeswegnahme Art. ZGB 369, das die Behörden damals an sehr vielen Müttern verwendete, um ihnen die Kinder wegzunehmen und zu versorgen. Oft versorgten sie die Mütter dann auch, wie es bei meiner Mutter der Fall war.
Wenn man bedenkt, dass ein jeder Vormund
oder Vormünderin in dieser Zeit etwa 500 – 600 Kinder, Jugendliche und
Erwachsene hatten. Sie machten viele von uns Kindern in den Dokumenten zu
Halbwaisen oder Vollwaisen, obwohl die meisten von uns Eltern hatten. Diese Waisenrente, die
uns dadurch zustand, bekamen die meisten Kinder wie auch ich nie.
Ich musste einmal vor ein paar Jahren wegen eines Dokumentes auf jene Gemeinde, wo ich versorgt wurde telefonieren. Jener Herr am Telefon sagte beim Gespräch, ob ich denn diese 10`000 Fr. Halbwaisenrente, die mir zugestanden sei, nicht bekommen hatte? Ich verneinte. Leider konnte er nichts mehr dagegen unternehmen, die Verjährungsfrist war kurz zuvor abgelaufen.
Unsere Vormüderin versprach ihnen, mich zu adoptieren. Es wäre eine Zwangsadoption hinter dem Rücken meiner Mutter gewesen. Denn ich stand unter der gleichen Vormünderin wie Sie. Meine Mutter hatte also keine Rechte. Sie nutzte dieses Ehepaar aus. Fügte
auch ihnen sehr viel schmerzen zu. Spielte mit Ihren Gefühlen und log weiter
alle an. Dann holten Sie mich eines Tages wieder von dort ab. Wo ich die ganze
Liebe und Aufmerksamkeit bekam. Hinterliess zwei Menschen in einer
fassungslosen Trauer zurück.
Meine Vormünderin hat ihnen jede Kontaktaufnahme
untersagt und wollte auch über meinen Aufenthaltsort keine Auskunft geben.
Erinnerungen und Erzählungen von meiner Mutter, meiner Grossmutter. Gewisse Erinnerungen, die meine Vormünderin mir erzählte und nun all jenes, was in den Akten steht. Sie, unsere Vormünderin hat sich alles zurecht gelogen, aufgebaut auf einer grossen Lüge und alle haben Ihr geglaubt. Meine Mutter sagte sie:
Es sei ein älteres Ehepaar. Sie musste mich wieder holen, weil Sie zu
alt für ein so lebendiges Kleinkind wie mich wären.
Mein Brief 1996 an dieses Ehepaar würde ich heute ganz anders schreiben.
Weil ich erst jetzt weiss, dass auch meine Mutter ohne Grund, nur weil
ihre Mutter Hilfe auf der Gemeinde holte, als Kind unter Vormundschaft
gestellt wurde. Dies wusste das junge Ehepaar nicht. Der Leidensweg
meiner Mutter war noch viel schlimmer als meiner. Ich verstand, nachdem
ich diesen Brief gelesen, vieles sehr gut.
Warum ein Treffen in Luzern dann doch nicht zustande kam, weiss ich heute nicht mehr.
Mein Wunsch, sie alle einmal kennenzulernen ist bis heute geblieben.
Meine Vormünderin brachte mich an den nächsten Ort. Nach Menziken
im Kanton Aargau. Zu wieder einer Pflegefamilie. Ihre Lügen gingen
weiter, denn ich blieb auch dort nicht lange. All diese Ortswechsel bei
mir und auch bei meiner Mutter, mit all Ihren Lügen.
Es scheint mir heute fast so, als hätte Sie gewollt, dass wir
keine Beziehung zueinander oder zu anderen aufbauen durften, die uns Liebe
geben wollten.
Meine Mutter hat mir einmal erzählt, dass sie in diesem Kanton in Hindelbank im Frauengefängnis war. An eine Erzählung mag ich mich erinnern und es könnte gut sein, dass Sie daher dorthin musste. Ich weiss warum, jedoch will ich hier nicht darüber schreiben.
Aus diesem Grund habe ich am 8. Juni 2015 eine Anfrage an Hindelbank
in diesem Kanton gemacht. Die Antwort war, dass Sie Dateien nur 10
Jahre aufbewahren, wie man hier lesen kann. Allerdings müsste ich mich an das Staatsarchiv in Bern
wenden, wo einige Akten von Fall zu Fall aufbewahrt werden. Deshalb habe
ich später dort noch nachgefragt. Sie konnten keine Akten über sie finden,
weil es zu lange her ist.
All meinen weiteren Nachforschungen verliefen im Sande.
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