Kanton Aargau


Pflegefamilie
in Menziken wo ich fast 7 Monate war.

Meine Vormünderin holte mich eines Tages am 24.10.1966 unangemeldet in Jegenstorf im Kanton Bern ab, wo ich bei diesem jungen Ehepaar war und brachte mich nach Menziken in diesem Kanton zu einer Pflegefamilie.

Nach etwas mehr als 6 Monaten holte mich meine Vormünderin auch hier schon wieder ab.

Danach hatte sie vor, mich zuerst in das Kinderheim Sonnhalde in Emmen im Kanton Luzern zu versorgen. Dieses Kinderheim wurde damals von der Heilsarmee geführt. Dies jedoch scheiterte und ich kam in das evangelische Kinderheim Lutisbach in Oberägeri im Kanton Zug.

Eines der wenigen Dokumente wo die Behörden Einwände und Fragen hatten war vom

Kantonalen Fürsorgesekretariat Schwyz  

Betreff: An die Armenpflege Horw zur Kenntnisnahme.  

Über die Verhältnisse und die Güte des Pflegeplatzes in Menziken wollen Sie uns zuhanden des Heimatkantons einen Ergänzungsbericht zustellen.  6002 Luzern 28. März 1967 

Auf ein Gesuch der Fürsorgekommission Sattel an die Armenpflege Horw 10. März 1967.

Eine der wenigen Reklamationen, die es an meine Vormünderin gab. Sie wünschen besseren Aufschluss über die Familienverhältnisse der jetzigen Pflegestelle und gibt der Meinung Ausdruck, dass der Heimatgemeinde die Versetzung des Kindes früher hätte gemeldet werden dürfen !

Bei dieser Pflegefamilie in Menziken war ich vom 24. Oktober 1966 bis 19. Mai 1967

An dieser Pflegefamilie mag ich mich vage an zwei Erlebnisse erinnern. Eines als ein Autobahnabschnitt eingeweiht wurde und wir Kinder dort mit dem Fahrrad herumfahren durften. Das andere war lustig und gefährlich, wenn ich so zurückdenke. Ein Knabe und ich etwa im gleichen Alter, also noch nicht ganz vierjährig. Wir hatten einen selber gemachten weiss schwarzen kleinen Hasen aus Garn. Er fiel vor dem Haus in den Dreck und war sehr schmutzig. Wir wuschen ihn und warfen diesen danach in eine Schwinge. Früheren waren sie aus Kupfer und offen, also ohne Deckel. Um anzuhalten, hätten wir warten müssen, jedoch stoppten wir dies mit einem Handtuch und den Händen. Als wir hereinschauten, war der Hase in kleine Fäden zerfetzt und nicht mehr erkennbar.

Ich mag mich an keine schlechten Erfahrungen dort erinnern, ich hatte es gut an diesem Pflegeplatz. Die Pflegemutter hatte gesundheitliche Probleme und meine Vormünderin entschied, dass sie mich wieder an einen anderen Ort in einen anderen Kanton brachte. So kam ich in das Kinderheim Lutisbach nach Oberägeri im Kanton Zug. Auch bei dieser Umplatzieren log unsere Vormünderin.

Das Dokument mit dem Datum Horw den 10. März 1967
In diesem schreiben steht das Datum des 24. Oktober 1966 und der Grund warum ich in Jägestorf bei diesem Jungen Ehepaar weg musste:  Wegen Unstimmigkeiten, die sich zwischen der leiblichen Mutter und der Pflegemutter ergab, musste das Kind Manuela Betschart am 24. Oktober.1966 unplatziert werden. Es fand bei Pflegefamilie … Menziken AG einen neuen Pflegeplatz.
Auch hier schreibt unsere Vormünderin weitere Lügen ...

Meiner Mutter erzählte unsere Vormünderin: Es sei ein älteres Ehepaar, die mit mir einem quirligen Kleinkind überfordert war. Dem jungen Ehepaar dort erzählte Sie dies, was Sie hier schrieb.

Die Fakten: Ein Recht auf mich hatte meine Mutter seit November 1963 nicht mehr, standen wir beide doch unter Ihrer Vormundschaft und dieses Recht wurde dann definitiv mit dem Gerichtsentscheid anfangs 1966 bestätigt. Dazu hatte unsere Vormünderin meine Mutter im Herbst 1965 - Herbst 1968 für 3 Jahre nach Walzenhausen Sonnenberg versorgt, wo sie in einer Fabrik Zwangsarbeit leisten musste.

Auf diesem Dokument sieht man sehr deutlich, dass unsere Vormünderin ihre Mitteilung sehr spät an das Kantonale Führsorgesekretariat Schwyz gemeldet hatte. Es war im Übrigen nicht das einzige Dokument, ich fand dies verzögerungen durch alle meine Akten. Sie alle hatten vom Absender bis zum Empfänger meist 3 - 4 Monate. Es gab noch kein Internet, jedoch auf dem Postweg wäre dies damals 5 - 10 Tage, vielleicht etwas mehr, gewesen.

Auf diesem Dokument sind es 4 Monate 17 Tage später. Behördenwillkür ist noch milde ausgedrückt.

Hier in Menziken holte mich meine Vormünderin nach etwas mehr als 6 Monaten wieder ab und sagte meiner Mutter, dass ich mich nicht gut verhalten hätte. Im Heimbericht steht jedoch, dass die Pflegemutter gesundheitliche Probleme hatte, sie mich jedoch danach wieder zurückhaben wollte. Ich kam noch nicht ganz vierjährig ins evangelische Kinderheim Lutisbach in Oberägeri im Kanton Zug. Ich war gerade einmal 32 Tagen dort, wo sie mich immer wieder über 3 Jahre auf Braunwald im Kanton Glarus in zwei oder drei andere Kinderheime und in ein Privatfamilie gaben, zu wieder fremden Personen.

Die Lügen meiner Vormünderin gingen weiter und diesmal bekam sie im Kinderheim Lutisbach von diesen beiden Heimtanten Unterstützung, den auch Sie logen sich oft irgendwelche, Geschichten, die im Heimbericht standen, zu Recht, oder sie schrieben gar nichts hinein. Anstatt dass ich ein Kleinkind in diesem Kinderheim in Oberägeri zur Ruhe hätte kommen sollen, machten diese Tanten über viele Jahre hinweg weiter. Denn auch Sie schoben mich wie ein Gegenstand hin und her von Ort zu Ort, zu immer mehr mir fremden Leuten. In den Berichten jedoch von meiner Vormünderin in Horw stand sehr vieles nicht. Ich denke, dass sie dies ganz bewusst gemacht hat und immer genau wusste, wo ich gerade wieder einmal war.

Dies steht im Heimbericht über die Pflegefamilie in Menziken.

1967  20.6. Telefon von Frau … früherer Pflegemutter von Manuela. Sie wolle sie in die Ferien nehmen.  Es ist aber besser, wenn sie zu Frl. ... nach Braunwald gehen kann.

Es war für Sie besser, wenn ich ein noch nicht ganz 4 Jähriges Mädchen erst seit 32 Tagen in diesem Kinderheim, zu einer fremden Person an einen fremden Ort nach Brunwald im Kanton Glarus gehen musste, anstatt dass ich zu dieser Pflegefamilie nach Menziken in die Ferien durfte, von der ich gerade herkam und die ich etwas mehr als 6 Monate kannte.
Das, was Sie mit mir machten, sollte für ein bereits entwurzeltes Mädchen, wie meine Vormünderin damals schrieb, gut gewesen sein?!

1967  23.10.  Frau  … telefonierte. Sie wird mit ihrer Familie Manuela am nächsten Besuchssonntag besuchen.
1967  5.11. Herr und Frau … kamen mit den Kindern J. und B. Es ging gut.

Meine erste Anfrage betreff  Menziken schrieb ich per Briefpost am 19.10.1996 und bekam hier eine telefonische Antwort: Diese Pflegefamilie hatte zwei eigene Kinder, adoptierte - und Pflegekinder.
Die zweiten Anfragen machte ich per Mail und die Antwort bekam ich am 14.2.2014 Sie schrieben: Das einzige was wir wissen, dass Ihr (mein) letzter Wohnort in Menziken war.  Noch eine Antwort kam dann noch am 24.2.2014, dass diese Pflegefamilie zu diesem Zeitpunkt 1965 - 1967 in der Gemeinde Menziken gewohnt hatten. Wo genau schrieben Sie auch dazu.
Beide sind vor ein paar Jahren verstorben.

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Es gab keine Akten von mir im Staatsarchiv Aargau. Dies ist jedoch nicht ungewöhnlich. Die meisten Informationen in den Akten, mit Ausnahme des Kantons Luzern, in dem ich meinen Vormund hatte, gab es nur auf den jeweiligen Gemeinden, wo ich damals gewohnt habe. Bei einigen war ich als Wochenaufenthalten gemeldet, jedoch nicht überall. Durch meine Vormünderin, war ich eine Bürgerin von Horw und somit war dies mein Wohnsitz.
Das Ganze war und ist bis heute sehr kompliziert. Dieser Kantöndligeist, geistert in unserem Fall auch durch zu viele Kantone und Gemeinden, in denen wir waren und das unsere Vormünderin nichts Menschliches an sich hatte, für Sie waren wir nur Abschaum, mit dem man machen kann, wie es Ihr gerade so passte. Die Suche nach Antworten war zermürbend und mit vielen Hindernissen gepflastert. Aber ich habe nie aufgehört, die Wahrheit über uns herauszufinden.

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