Vormundschaft in Horw, die mich 20 Jahre, alles auf einer Lüge aufgebaut, versorgte.
Meine Mutter 10 Jahre und meine Schwester hier in der Schweiz 13 Jahre. Wir alle hatten die gleiche Vormünderin.
Pflegefamilie
Horw - Luzern , das war eine fehlgeschlagene Zwangsadoption gewesen.
Kinderheim Sonnhalde Emmen, eine fehlgeschlagene Vermittlung des damals von der Heilsarmee geführten Kinderheim.
Meiner Mutter, ihre Mutter, meine Grossmutter, zügelte am 26. November 1963 vom Kanton Schwyz während des Gerichts
verfahren in diesen Kanton. Ab diesem Tag stand meine Mutter unter der Vormundschaft in Horw bis sie 1973
in den Kanton Zürich zog. Zu dieser Zeit waren meine Mutter und ich im Frauenheim Wolfbrunnen in Lausen im
Kanton Baselland. Da Mutter und Kind
in den ersten beiden Jahren zusammen waren, stand ich bevor das Gericht
entschieden hat, was mit mir weiter passierte durch meine Mutter auch unter dieser Vormundschaft in Horw.
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Zuerst kamen wir jedoch zusammen in das Kinderheim Forsthaus Iten – Iten in Unterägeri im Kanton Zug. Dort wurden wir nach etwa 4 Wochen getrennt und ich blieb noch ein paar Monate alleine in diesem Kinderheim, bis unsere Vormünderin mich in diesen Kanton zu einem jungen Ehepaar nach Horw brachte. Von hier zog ich mit Ihnen nach Jegenstorf in den Kanton Bern. Dies im Wissen von meiner Vormünderin, die diesem
jungen Ehepaar mehr versprach als sie durfte.
Sie wollte mich zur Adoption,
es wäre eine Zwangsadoption gewesen, freigeben. Meine Vormünderin
versuchte ein paar Jahre später, mich im Kinderheim
Sonnhalde in Emmen auch in
diesem Kanton unterzubringen. Diese Verhandlungen sind jedoch gescheitert. Viele Jahre später kam ich vom Kinderheim Lutisbach in Oberägeri
im Kanton Zug zurück in diesen
Kanton, wo ich eine Zwangslehre,
die meine Vormünderin wollte, machen musste.
Weil sie mich auch hier belogen hatte, dauerte diese von ihr vorgeschriebene Lehre 5 Jahre anstatt nur 3 Jahre.
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Als dann meine Schwester hier in der Schweiz 1970 auf die Welt kam, stand unsere Mutter und ich immer noch unter der Vormundschaft in
Horw und somit bekam Sie die gleichen Vormünderin wie wir. Sie wurde meiner Mutter im Monikaheim im Kanton Zürich kurze Zeit nach der Geburt weggenommen und kam in diesen Kanton in eine Pflegefamilie nach Horw.
Ich hatte einen Onkel, der viele Jahre in dieser Erziehungsanstalt für arme Kinder in Rathausen war.
Er kam 1927 bis 1940 in diese Erziehungsanstalt, nachdem
sein Vater gestorben war. Er hatte am ganzen Körper Narben, sagte mir
einmal meine Tante, seine Frau. Darüber geredet hat er nie.
Gedenkstätte
in Rathausen
Neben einem Apfelbaum steht diese Tafel, darauf heisst es:
«Wer hungrig oder wehen Herzens einen Apfel stibitzt, ist kein Dieb.»
"Zur
Erinnerung an das Schicksal von Verding- und Heimkindern, als Mahnung, dass
sich Unrecht nicht wiederholt, in der Hoffnung, dass Wunden heilen, zum Dank
für alle, die Notleidenden grosszügig begegneten.»
Meine Tante hatte den Wunsch geäussert, die Gedenkstätte in Rathauesn zu besuchen. Daher gingen wir im Jahre 2015 an den Ort, wo Ihr Mann, mein Onkel, eine sehr schlimme Kindheit verbracht hatte. Sie stand da, als wäre er bei Ihr. Sehr ergriffen und fand es sehr schlicht und schön gemacht. Sie erzählte: dass sein Vater sehr früh starb. Er war das jüngste Kind und zu klein, um ihn zu kennen. Sein Vater verstarb als er ganz klein war. Seine Mutter wurde von einem fremden Mann vergewaltigt und schwanger. Um die Schande und wegen den Gerüchten, im Dorf heiratete sie ihren Vergewaltiger. Das kam in dieser Zeit oft vor und war üblich, sage Sie. Mein Onkel war 13 Jahre in Rathausen. Er starb kurz nach seiner Pensionierung.
In diesem Kanton stand ich 20 Jahre ohne Grund unter fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Dazu hat mich meine Vormünderin
belogen und finanziell ausgebeutet. Geld das mir zustand nicht gegeben
und nicht einmal meine Krankenkasse als ich Erwachsen wurde angepasst.
Der Schweizer Staat, der Kanton und die Gemeinde haben zu viele
Straftaten an mir und meiner Mutter verübt und wurde nie deswegen zur
Rechenschaft gezogen.
Ich fing 1996 mit meiner Aufarbeitung an. Auf der Suche nach Antworten,
was damals mit uns geschah. Ich fing mit diesem Kanton an, weil wir in Horw unter Vormundschaft kamen. Da meine Grossmutter, die Mutter meiner Mutter am 26.11.1963 in die Gemeinde Horw zog und somit hier unsere Versorgung auf Willkür aufgebaut, bei meiner Mutter weiterging und bei mir erst richtig begann.
Die Mutter meiner Mutter, meine Grossmutter, hatte immer die elterliche Gewalt über ihre Tochter. Um diese Rechte Ihrer Tochter und um mich kämpfte sie vor Gericht in Küssnacht a. Rigi im Kanton Schwyz. Während dem Gerichtsprozess jedoch zog Sie wegen einer neuen Arbeitsstelle in diesen Kanton hier und wir wurden unter Vormundschaft gestellt. Ob es wegen des Umzuges in einen anderen Kanton während des Prozesses war? Oder weil meine Grossmutter zu dieser Zeit geschieden war? Meine Grossmutter hat mir viel erzählt, jedoch sehr wenig über diese Zeit.
Oft war sie, so erlebte ich dies komisch zu mir. Jedoch denke ich, dass
sie sich Schuldig gefühlt hat, mit gegenüber, was mit mir passierte. Im
Endeffekt nach all dem, was
ich nun weiss, spielte dies alles keine Rolle. Wir passten denen damals
einfach nicht ins Schema und deswegen hat man uns versorgt.
Hier spielten zu viele
Faktoren eine Rolle und zu viel Fragen bleiben
unbeantwortet.
Mit dem zweiseitigen Originaldokument (siehe etwas weiter unten) vom 13. Januar 1966, das ich von meiner Mutter, als ich 20 war, bekam, fing alles an.
Zuerst jedoch versorgte ich dieses Dokument für Jahre in eine Kassette, weil ich nichts davon wissen wollte. Ich wollte einfach zu dieser Zeit richtig Leben und meine Freiheit geniessen.
Dann 1996 fing ich an dies richtig zu lesen. Auf der ersten Seite der Namen mit Geburtsdatum und Datum der Vaterschaftsanerkennung meines Vaters. Auf der zweiten Seite sechs Adressen a - g, mit denen fing ich an zu suchen.
Unzählige Stunden verbrachte ich damit,
Briefe mit der Schreibmaschine, zu schreiben. Adressen in Telefonkabinen in deren Bücher zu suchen. Briefmarken, Briefcouvert, Briefpapier, Schreibmaschinen, Farbbänder und Tippex der verschleiss enorm.
Meine Nerven lagen oft blank abgesehen von meinem inneren Zustand.
Viele Briefe kamen retour. Empfänger nicht mehr
dort wohnhaft, manchmal mit einer neuen Adresse, wohin sie gezogen sind oder Sie seien verstorben. Unzählige Telefonate. Dann immer wieder längere
Pausen dazwischen. Irgendwann konnte ich mir einen Computer leisten und die Suche
ging ab dann viel einfacher.
Es trieb mich etwas voran, ich kann dies nicht beschreiben, denn es ist wie ein innerer Drang, die Wahrheit herauszufinden, was mit uns damals passierte.
Warum die
Jugendschutz-Kommission
Kriens hier in diesen Adressen steht, ist mir bis heute schleierhaft, es gab dort keine Akten von uns.
Wenn sie doch involviert waren, warum haben sie nicht besser hingeschaut, was meine Vormünderin und diese Heimtanten mit mir alles machten.
Nach all dem, was ich erlebt habe, ist der Name Jugendschutz für mich lachhaft, wo war die damals?
Mein Fazit: Es war in all den Jahren der Aktensuche wie russisches
Roulette. Manchmal bekam ich sie grosszügig und schnell, jedoch in den
meisten Fällen legte man mir grosse Steine in den Weg. Es wurden Akten
vernichtet, zurückgehalten, oder verleugnet, dass es keine mehr gibt.
Meine Suche danach in einem Zeitraum von 1996 bis 2022, diese 26 Jahren waren sehr mühsam und zeitaufwendig.
Ich gab jedoch nie
auf. Heute weiss ich, dass zu viele Straftaten an uns vertuscht wurden und
indem sie meine Akten zurückhielten weitere Straftaten gemacht.
Massgebliche Rechtsgrundlagen - Akteneinsicht
gemäss dem Bundesgesetz vom 30. September 2016 über die Aufarbeitung
der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) Den Link, für diese PDF Datei findet ihr auf der Startseite hier auf dieser Homepage.
Alle meine Nachfragen und Antworten hier hineinzustellen,
geht nicht wirklich, da es einfach zu viele sind, und doch habe ich
mehr über meine Vergangenheit
und die meiner Eltern
herausgefunden als manch andere Betroffene.
Unsere Versorgung begann ...
Bei meiner Mutter schon als sie noch ein Kind war, also sehr vielen Jahren zuvor wegen eines
eigenmächtigen Handelns dieses Kantonsrates im Kanton Schwyz, ohne dass
ihre Eltern je etwas unterschrieben haben oder davon wussten. Dadurch stand ich automatisch bei meiner Geburt
schon unter dieser Vormundschaft und während des Gerichtsfalles im
Kanton Schwyz sowie dann auch hier in diesem Kanton in Horw.
Da meine Grossmutter in diesen Kanton zog. Sie hatte rechtlich immer
die elterliche Gewalt über ihre Tochter, also meine Mutter. Das ist das Eigenartigste an der ganzen Geschichte. Sie nahmen ihr das Recht auf ihre Tochter vor vielen Jahren weg, ohne dass die Eltern dies gewust
hatten. So nahm alles seinen schrecklichen Lauf für uns alle und sieben
Jahre später somit auch bei meiner Schwester hier in der Schweiz.
Niemand hat Sie alle je gestoppt oder kontrolliert. Sie konnte tun und
lassen, wie es ihnen gerade so passte.
Wir alle drei standen in Horw unter derselben Vormundschaft von Frau Margrith Steinmann.
Betrifft: Frau …. (meine Grossmutter) geschieden …. . Allmendstrasse ... Horw. Deren Tochter, … Betschart, geb. …. 1944, hat am 19.7.1963 im Frauenheim Wolfbrunnen bei Liestal einem a. e "ausser ehelich" Kind Manuela Betschart, das Leben geschenkt.
Hier kann man einmal sehen, dass unsere Vormünderin einfach etwas in den Bericht schrieb. Zur Korrektur: Das Frauenheim Wolfbrunnen ist nicht in Liestal, sondern in Lausen. Ich bin auch nicht im Frauenheim in Lausen und zur Welt gekommen, sondern im Spital in Liestal.
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Am 26. November 1963
hat sich Frau … (meine Grossmutter) … nach Horw abgemeldet. Wir würden Ihnen gerne den Fall übertragen, spätestens auf
den Zeitpunkt, wo gemäss Art. 311 Abs. 2 ZGB weitere Beschlüsse notwendig werden.
Durch diesen Umzug meiner
Grossmutter standen wir 26.11.1963 schon unter der Vormundschaft von Frau M. Steinmann. Obwohl das Gerichtsurteil erst am 13.1.1966 mit dieser schriftlichen bestätigung definitiv war und obwohl ich während des Gerichtsprozesses diesen
Beistand, der zugleich mein/unser Anwalt war, hatte.
Stand ich durch meine Mutter schon unter Ihrer Vormundschaft. Denn mein Beistand /Anwalt kümmerte sich nur um den Gerichtsfall und unsere Vormünderin hatte 2 Jahre und 48 Tage Zeit, konnte tun und lassen, wie es ihr so passte. Traf Entscheidungen, ohne dass Sie in diesem Zeitraum Rechenschaft über mich abgeben musste, wo Sie mich gerade wieder hinbrachte.
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Ich hatte schon im Bauch meiner Mutter einen Vormund, jener Kantonsrat von Goldau. 42 Tagen nach meiner Geburt am 30.8.1963 einen Beistand/Anwalt und ab dem 26.11.1963 noch diese Vormünderin durch meine Mutter. Die Vormundschaft dauerte bei mir 20 Jahre, dies ohne Grund. Auch wurde ich nie straffällig.
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Waisenamt Küssnacht a. Rigi zugestellt am 17. August 1964. Das Waisenamt beschliesst 11.8.1964
1. Die Rechnung wird der Armenpflege zugestellt, mit dem
Ersuchen, sie zu bezahlen. Die Mutter der Kindsmutter, Frau …, gesch. Betschart, hat
sich am 26. November 1963 mach Horw abgemeldet, Adresse Allmendstrasse ...
Wir alle standen unter der gleichen Vormünderin Frau Margrit
Steinmann, sie wurde 1983 pensioniert.
Meine Mutter stand 10 Jahre von 1963 bis 1973 unter ihrer Vormundschaft. Sie brachte man in
10 verschiedene Institutionen, einige habe ich hier hineingestellt. Es könnten jedoch noch mehr sein, denn ein paar Jahre weiss ich nicht, wo sie war.
Ich stand 20 Jahre von 1963 bis 1983 unter ihrer Vormundschaft und wurde genauso hin und her geschoben wie meine Mutter. Wo ich überall war, sieht man hier in dieser Homepage.
Mein Glück war, dass sie in diesem Jahr als ich volljährig die Vormundschaft beendet wurde, da sie in Pension ging. Sonst wäre ich sich noch länger unter dieser Vormundschaft gestanden.
Meine Schwester hier in der Schweiz stand 13 Jahre von 1970 bis 1983 unter Ihrer Vormundschaft. Ich weiss jedoch nur wenig über sie, wo sie war, denn ein Kontakt zu ihr konnte nie richtig entstehen.
Meine Mutter gab mir dieses einzige Originaldokument, das ich bis heute habe 1983, als ich 20 Jahre alt wurde und sagte zu mir:
Das musst du wissen.
Ich las es durch und versorgte es für viele Jahre in eine Kassette bis mich 1995, ein guter Kollege von mir darauf ansprach und nicht locker liess.
Er meinte; wenn ich nicht meinen Vater suche, würde ich dies
irgendwann einmal bereuen und dann sei es vielleicht zu spät. Daher fing
ich 1996 mit der Suche nach meinem Vater und meinen zweiten Wurzeln an und somit auch nach der
Wahrheit, was damals mit uns allen geschah.
So nahm alles seinen lauf ....
In diesem Originaldokument, das in meinem Besitz ist, hat mein Vater die Anerkennung am 24.11.1964 gemacht.
Der Bericht von diesem GMI in Zürich fehlt bis heute. Ein Vermerk steht dort quer über ein Dokument:
Es steht geschrieben: Siehe Bericht vom 29. Juli 1964.
Nach allem, was ich jetzt so aus meinen Akten lesen konnte, denke ich, dass dies ganz bewusst, gemacht wurde um die Vaterschaft herauszuzögern. Wer dies veranlasste weiss ich nicht, kann
mir aber denken, dass es die Behörden vom Kanton Schwyz und oder dem
Kanton Luzern waren.
Denn so
einige Dokumente, die in Horw hätten sein müssen, waren auch nicht dort,
jedoch in einem anderen Archiv schon. Das zweite Dokument eines
Blutabnahmetestes haben sie im Archiv in Küssnacht a. Rigi getrennt vom
Original versorgt. Das war auch so merkwürdig als ich dies dann vor Ort
bekam.
Gemäss Erkenntnis des Gemeinderates Horw vom 13.1.1966 wurde
die Beistandschaft nach Art.311, Abs.2 ZGB über Manuela Betschart von Küssnacht
a. R. übernommen und in eine Vormundschaft nach Art. 368 ZGB umgewandelt.
Alles Weitere dazu, siehe Kanton Schwyz Küssnacht am Rigi. Gewisse
Gerichtsakten der Kindeswegnahme und der Vaterschaftsanerkennung mit den
chaotischen Daten diesen Blutabnahmetests. Oder nicht vorhandenen Test
und eine aufforderung des GMI in Zürich, da war ich noch lange nicht auf der Welt.
In einem Dokument vom 23. November 1965 des Waisenamt Küssnacht am Rigi steht:
Im Sinne von ZGB 311 bin ich der Meinung, dass der Kindsmutter die elterliche Gewalt über das Kind nicht übertragen werden kann, weil sie nicht ohne weiteres in der Lage ist, die Interessen des Kindes zu wahren. Es ist dem Kind daher ein Vormund zu geben; wenn die Vormundschaft nach Horw überwiesen wird, kann der Vormund dort bestimmt werden.
Diese zahlreichen Gesetzesartikel, also die unzähligen Straftaten, die der Schweizer Staat damals mit mir, meiner Mutter und meinem Vater begannen hat, habe ich alle in mein Bild mit dem Titel Administrativer Internierungs Stammbaum in das weisse Kreuz hinein geschrieben. Man kann diese auf der Startseite meiner Homepage ansehen.
Im Sinne von ZGB 311 ... die Interessen des Kindes, also mich, zu wahren ... wurde von meiner Vormünderin mit Füssen getreten. Denn ich war eines von Hunderten Mündel, die Sie hatte. Bei den vielen Orten, die ich hin musste, schaute man schon, dass es nichts kostete. Für die vielen gesundheitlichen Probleme, die ich in der Kindheit schon hatte, dies wischte sie in all den 18, respektive 20 Jahren in ihren Berichten unter den Teppich. Sie gab so gut wie kein Geld dafür aus und schrieb bis auf zweimal keinen einzigen Satz über alle diese Probleme, die sogar im Kinderheimbericht standen.
Das Ausmass, was Sie an mir anrichtet, ist erschreckend. Die Interessen
des Kindes zu wahren, diese Pflicht hat sie mir gegenüber in all diesen
20 Jahren nie wahrgenommen. Ich muss bis heute damit leben. Die
Verantwortung für all diese Schäden trage ich ganz alleine. Die richtige
Hilfe und Unterstützung bekomme ich bis heute nicht. Soviel zu unserer
Schweiz, die gegen aussen immer Humanität zeigte, jedoch was uns damals betraf, wir hatten keine Menschenrechte.
Ich
war nicht die Einzige, die damals hier in der Schweiz so behandelt
wurde. Es gab Tausende von Kindern, jugendliche und Erwachsene die das
gleich, wenn nicht noch schlimmeres erlebten wie ich.
Ich kam zu diesem jungen kinderlosen Ehepaar, die mich adoptieren wollte.
Ich kam vom Kinderheim Forsthaus Iten - Iten in Unterägeri im Kanton Zug am
23.08.1965 zu diesem jungen Ehepaar nach Horw/Luzern und zügelte im Wissen meiner Vormünderin mit Ihnen nach Jägenstorf in den Kanton Bern. Sie hatten die Absicht, mich zu adoptieren, denn meine Vormünderin versprach dies, diesem Ehepaar. Es wäre eine Zwangsadoption geworden, die Sie hinter dem Rücken meiner Mutter und deren Eltern machen wollte.
Meine Vormünderin holte mich in Jägenstorf ohne Voranmeldung am 24.10.1966 wieder ab. Das junge Ehepaar hörte nie mehr etwas von Ihr und ich kam an einen neuen Ort im Kanton Aargau.
Unsere Vormünderin hat auch Ihnen sehr viel Leid und Schmerzen zugefügt.
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Unserer Vormünderin trennte uns im Kinderheim Forsthaus Iten - Itan in Unterägeri im Kanton Zug. Brachte meine Mutter zuerst in die Klinik Liebfrauenhof im gleichen Kanton zum Arbeitete.
Dort musste sie nach kurzer Zeit schon wieder weg und kam in das
Mütterheim Alpenblick in Hergiswil im Kanton Nidwalden auch zum
Arbeiten. Nach 6 Monaten musste sie dort schon wieder weg und kam
für 3 Jahre in das Töchterheim Sonnenberg in Walzenhausen im Kanton Appenzell Ausserrhoden. All dies veranlasste unsere Vormünderin von Horw. Wie konnte meine Mutter da Einwände gegen diese Adoption machen, stand sie unter der gleichen Vormundschaft wie ich.
Wir wurden weiter von Ihr von Ort zu Ort gebracht und sie log all jene Leute dort immer weiter an, was uns betraf.
Da ich einiges im Brief nicht verstand "Beamtendeutsch", rief ich dort an. Die Antwort von ihr war, dass ich adoptiert worden sei. Sie dürfe diese Akten wegen des Adoptionsgesetzes
nicht herausgeben. Ich sagte Nein, ich sei ganz sicher nicht adoptiert worden. Darauf hin entschuldigte sie sich bei mir, sie hätte dies nicht sagen dürfen, denn diese Auskunft unterliegt der Schweigepflicht des Adoptionsgesetzes.
Daher weiss ich, dass es diese Akten damals gab und dass meine Vormünderin mich zur Adoption (Zwangsadoption) freigeben wollte. Denn meinen Eltern wurden zuvor das Recht auf mich entzogen. Bei meiner Mutter im anfangs 1965 mit dieser Art. ZGB 369. Bei meinem Vater, obwohl er die Vaterschaft anerkannte, hatte er als italienischer Gastarbeiter von Anfang an keine Rechte. Das konnte ich in diesen Gerichtsakten entnehmen. Dort liess man den ersten Blutabnahmetest verschwinden und beim zweiten Test hat man alles hinausgezögert. Der Rest was da so stand, war reine Schikane von Seiten den Behörden. Er wurde von der Fremdenpolizei wie ein Verbrecher aus der Schweiz gejagt, weil er zu mir, seinem Kind stehen wollte. Dies passierte mit tausend anderen Italienern, die in der Schweiz damals arbeiteten. Man nahm ihnen die Kinder weg, ob verheiratet oder ledig, dies war damals nicht relevant. Bei meinem Vater hatte ganz sicher unsere Vormünderin die Finger im Spiel, denn für ihre Pläne, die sie mit mir hatte, stand er ihr im Weg. Sie veranlasste, dass er von der Polizei aus dem Land verwies wurde. Denn er besuchte mich damals sogar im
Frauenheim in
Wolfbrunnen im Kanton Baselland, wo ich mit meiner Mutter zu dieser Zeit war. Vor Gericht jedoch kämpfte meine Grosssmutter, um mich und ihr Tochter, jedoch verlor sie den Gerichtsfall.
Sie war es, die verhinderte, dass ich zur Adoption frei gegeben wurde und ich denke, mein Grossvater wollte dies auch nicht, obwohl sie damals geschieden waren.
Diese Adoptionsakten, die im 1996 noch vorhanden waren, sind nach einer
weiteren Anfrage, nachdem das Adoptionsgesetz am 1. April 1973 geändert
wurde, nicht mehr auffindbar. Ich vermute, sie wurden nach meiner
Anfrage damals bewusst vernichtet, um die Spuren, die meine Vormünderin ohne gesetzliche Grundlagen anrichtete, zu verwischen. Es fehlen noch einige weitere Akten.
Waisenamt Küssnacht a. R. Auszug aus dem Protokoll vom 23. November 1965
Dort steht geschrieben: Dass die Fürsorgestelle der Gemeinde Horw sich bisher um die persönlichen
Verhältnisse des Kindes zusammen mit deren Mutter gekümmert hat ... der am 30. August 1963 zum Beistand des ausserehelichen
Kindes Manuela Betschart bestellte Rechtsanwalt Herr Dr. Edwin Simon erstattet
am 11. November 1965 den Schlussbericht ...
In Küssnacht a. R. wurde
vor Gericht die Vaterschaft abgeklärt. Bei diesem Prozess war die Mutter
meiner Mutter, meine Grossmutter dabei. Sie war zu dieser Zeit geschieden. Dieser Anwalt war zugleich mein Beistand, er kümmerte sich jedoch
lediglich um den Gerichtsprozess, den Rest überliess er unserer Vormünderin in Horw.
Dieser 4-seitige
Schlussbericht wurde zusammen mit dem Originaldokument, das ich habe, nach Horw
am 13./17. Januar 1966 gesendet. Mit diesem Datum stand ich dann definitiv
unter Ihrer Vormundschaft in Horw.
Diese 4 Seiten: Ist nur einer der vielen Beweise, dass meine Vormünderin wusste, wer mein Vater war. Denn
der Anwalt bekam den Auftrag am 30. August 1963. Dort steht der Name, Nachname und Geburtsdatum und dass er Italiener war.
Alle italienischen Gastarbeiter, die damals in die Schweiz kamen, mussten eine Arbeitsstelle vorweisen. Dazu sich immer in den jeweiligen Gemeinden an- und abmelden. Da er in den umliegenden Gemeinden von Horw wohne, wusste meine Vormünderin, ganz genau, wo
er war und demzufolge auch aus welchem Ort er in Italien kam. Dazu im Originaldokument
die Vaterschaftsanerkennung mit Datum vom 24.11.1964 stand und auf der
zweiten Seite der Name meiner Vormünderin. Denn eine Kopie des Originales war in meinen Akten in Horw, in Luzern und in Küssnacht am Rigi im Kanton Schwyz.
Der Schlussbericht fehlte, wie viele andere Dokumente, die eigentlich in Horw hätte sein müssen.
Sie log so viele Jahre. Ans Licht kam alles erst im
Januar 1981 und doch stand ich noch bis im November 1983 obwohl ich im Juli 1963 Volljährig wurde, unter ihrer Vormundschaft, respektive bis im August 1985. Denn die von ihr aufgezwungene Lehre für mich ging bis dahin.
Dieses Dokument, wo Ihre Lüge nach 18 Jahren aufflog, bekam ich erst im Oktober 2019, obwohl ich zuvor und sogar die Opferhilfe 2013 nachfragten. Man sagte auch ihnen, dass es keine Akten mehr von mir gab.
Ich wurde im Namen des Schweizer Staates auf Lügen aufgebaut, meiner
ganzen Kindheit geraubt. Sie haben mich über meine Akten jahrelang
angelogen, es gäbe keine. Sie haben die Herausgabe so lange
hinausgezögert, dass ich sie alle nicht mehr anzeigen konnte. Was der
Schweizer Staat an mir anrichtete, sind schwere Vergehen und sehr viele
Straftaten. Für all dies gab es eine Entschuldigung und einer der reichsten Länder wie die Schweiz beschämenden Betrag, weil ich all diese Voraussetzungen als Opfer von damals erfüllte. Sie haben Verbrechen und Straftaten an uns gemacht. Wir hatten keine Menschenrechte. Für mich, meine Mutter und mein Vater ist dies, weder eine Rehabilitation noch eine Wiedergutmachung.
Denn so etwas kann man nicht Wieder - gut - machen.
Der richtige Name wäre eine Schuldanerkennung gewesen. Nicht solche Namen, wie durch die Medien gingen und bis heute verwendet werden!
Ein Vormund / Vormünderin hatte damals zwischen 500 - 600 Mündel.
An das kantonale Fürsorgesekretariat Schwyz zur Kenntnisnahme
nach Art.31 des Konkordates. Luzern, 10. März 1966
Mit vorzüglicher Hochachtung / Durchschrift an die Armenpflege.
Die Anschaffung für ein dreijähriges Kind von Fr. 320.-- innerhalb von
Monaten und bei einem Kostgeld von Fr. 130.-- im Monat sind nicht unbedeutend. Wie wird die Verwendung dieser Anschaffung überwacht? Zurückhaltung bei einem Gesuch scheint uns am Platze zu sein.
Dieser Brief aus Luzern wurde an den Kanton Schwyz geschickt, mit dem
Hinweis, dass die Gemeinde Horw zu viel Geld für mich ausgab. Ich frage mich
jedoch, warum sie nicht weiter überprüft worden war, was mein Vormund mit mir alles machte. Vor allem wie konnte meine Vormünderin diese Lüge bis 1980 -1981 aufrechterhalten und verleugnen, dass sie nicht wusste, wer mein Vater war.
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Eines dieser Dokumente des Kanton Luzern, Konkordat
über die wohnörtliche Unterstützung. Rechnung für das
3. Jahr 1976. Dort ist ein falsches Geburtsdatum von mir hineingeschrieben worden und ein weiteres Dokument hat falsche Angaben.
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Ich weiss jetzt, dass viele Dokumente, die in meiner Akte hätten sein sollen, in den
Akten meiner Mutter aufbewahrt wurden. Oder im Nachhinein, weil ich
Anfragen machte, mir nicht ausgehändigt, sondern in Ihr Dossier gelegt wurde. Um diese Lügen von unserer Vormünderin so lange wie möglich, bis zur abgelaufenen Verjährungsfrist unter Beschluss zu halten. Dies, obwohl im 2016 extra ein Gesetz gemacht wurde, das besagt, uns Betroffenen alle Akten auszuhändigen.
Es waren 84 Dokumente, darunter etwa 50 Seiten, die
ich in den vergangenen Jahren noch nie gesehen hatte oder bekam. Dies, obwohl
ich in den letzten
Jahren wiederholt anfragte und vorbeiging. Die gleiche Erfahrung machte
ich mit
dem Staatsarchiv Luzern. Hier machte sogar die Opferhilfe
Luzern 2013 in Horw und Luzern persönlich eine Anfrage. Man hätte Ihnen diese Akten sicher aushändigen müssen. Man teilte Ihnen jedoch mit, dass es in Luzern keine Akten über mich
gäbe und von Horw bekamen sie 3 Seiten, die ich jedoch zuvor bei meinen Besuchen dort nie gesehen habe. Hartnäckig wie ich in all den Jahren zuvor war, immer wieder anfragte, machte ich im
Sommer 2019 nochmals eine Anfrage in Luzern. Wie durch ein Wunder erhielt
ich im Oktober 2019 plötzlich 33 Akten über mich. Es waren viele Akten darunter, einige, die Horw mir zuvor hätte geben müssen. Also machte ich in Horw nochmals eine Anfrage. Und wie oben schon erwähnt kamen 84 Seiten, wovon ich 33 Seiten schon hatte. Nun habe ich durch das nie Aufgeben meiner Suche auch die Beweise des zurückhalten meiner
Akten und ich wäre nicht erstaunt, wenn es von mir an beiden Orten noch mehr hat, die sie immer noch zurückhalten.
Das ist einer der Hauptgründe, warum ich diese Homepage gemacht
habe.
Die Behörden logen mich an, denn Aktenzurückhalten ist eine weitere Straftat.
Ich würde Sie liebend gerne für all dies anzeigen und zur Rechenschaft ziehen. So werden Betroffene hier in der Schweiz bis heute behandelt.
Auf einem anderen 4-seitiges Dokument steht:
Kanton Luzern Konkordat über die wohnörtliche Unterstützungsanzeige. Über mich und meine Mutter
Während dieser Zeit waren Mutter und Kind in den ersten zwei Jahren zusammen in den Akten.
Deshalb habe ich diesen
Auszug erhalten: Betschart Manuela, geb. 1963, seit 23.8.65 bei ... 6000 Luzern, Gemeinde Horw Kostgeld: Fr.130.-- monatlich.
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26. Januar 1966
Auszug aus Dokument Armenpflege Horw.
Werden sämtliche Kosten von der Heimatgemeinde Sattel
getragen. Das Kind Manuela befindet sich seit August 1965 in Pflege bei Familie ... Luzern. Es wurde ein Kostgeld von Fr. 130.--- Krankenkasse im Monat plus NA
vereinbart.
Sehr geehrte Herren. Die Fürsorgekommission Sattel bestätigt den Empfang des Gesuches der
Armenpflege Horw vom 10. März 1967
und erteilt für die diversen Anschaffungen im Betrag von Fr. 228.-- Gutsprache.
Sie wünscht aber besseren Aufschluss über die Familienverhältnisse der jetzigen
Pflegefamilie von M. Betschart und gibt der Meinung Ausdruck, dass der
Heimatgemeinde die Versetzung des Kindes früher hätte gemeldet werden dürfen. Wir bitten Sie um gefl. Kenntnisse und weitere Veranlassung und grüssen
Sie.
Es ist
die einzige Reklamation, meinetwegen, die ich in all meinen Akten fand.
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An die Armenpflege 6048 zur Kenntnisnahme
Über die Verhältnisse
und die Güte des Pflegeplatzes in Menziken, wollen Sie uns zuhanden des
Heimatkantons einen Ergänzungsbericht zustellen. 6002 Luzern, 28. März 1967
Dieses Dokument bekam jedoch vom Staatsarchiv Luzern und nicht vom Kanton Schwyz, von diesem Kanton habe ich lediglich ein Dokument von Arth.
Denn ich habe beim Staatsarchiv Schwyz im Oktober 2019 eine Anfrage gemacht, ob es Akten von uns gäbe. Die Antwort war, dass sie keine einzige Akte von uns dort ist.
Bis 2012 war die Heimatgemeinde / Heimatort zuständig für
die Unterstützungen oder aber der Bürgerort. Bei uns war es Sattel im Kanton Schwyz und durch unsere Vormünderin noch Horw.
Kinderheim Sonnhalde Emmen
Meine Vormünderin versucht, mich im Kinderheim Sonnhalde in Emmen unterzubringen, das damals von der Heilsarme geführt wurde.
Zuvor war ich in zwei Institutionen und zwei Pflegeplätze in
fünf Kantone gewesen und erst 3 Jahre 10 Monate alt. Bevor Sie eine Anfrage an dieses Kinderheim stellten, war ich noch bei der Pflegefamilie in Menziken im Kanton Aargau.
Wir sind mit dem
Kinderheim Sonnhalde in Emmen um Aufnahme in Unterhandlung, haben aber noch keine
Zusage erhalten. Im Dokument vom 3.Mai 1967 - Mit Schreiben vom 29.3.1967 Sattel SZ machten wir Ihnen die Mitteilung, dass das Kind Manuela Betschart erneut umplaziert
und ev. in ein Kinderheim verbracht werden sollte. Die Verhandlungen
mit dem Kinderheim in Emmen sind gescheitert. Ein Eintritt käme vor
Herbst 1967 nicht in Frage. Einen anderen Pflegeplatz konnte nicht gefunden werden, abgesehen davon, hält es die Vormünderin nicht für vorteilhaft, es erneut in eine Pflegefamilie zu geben.
Horw den, 3.5.1967 Das bereits entwurzelte
Kind braucht geschulte und erfahrene Erzieher, soll es zu einem charakterfesten
Menschen geformt werden. Diese Voraussetzung ist bei Pflegeplätzen nicht
unbedingt gegeben. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, das Kind in einem Heim
zu platzieren.
In diesem Kinderheim, wo ich dann hinkam, habe ich nichts von geschulten
und erfahrenen Erzieher gemerkt. Durch dass sie mich auch in diesem
Kinderheim weiter an zu viele Orte und in andere Kantone hin brauchten.
Alles im Wissen meiner Vormünderin ging diese Entwurzelung, wie sie es so schön hier schrieb, weiter.
Berichtsjahr von meiner Vormünder in
Horw Zeitraum 13.1.1966 - 15.1.1968
Meine Vormünderin schreib in all Ihren Berichten bis auf ein Mal immer:
Manuela war in der Berichtszeit
nie ernsthaft krank.
Sie
erwähnte ein einziges Mal in all den 20 Jahren, dass ich eine Darmgrippe hatte
und über Kopfschmerzen jammere, so schrieb sie dies! Ansonsten war ich
in all ihren 8 Berichten, die sie alle zwei Jahre machen musste, immer gesund.
Im Kinderheim Bericht 1967 - 1968 steht das ich oft Fieber,
Halsschmerzen, Ohrenschmerzen mit Ausfluss, Kopfschmerzen und
Bauchschmerz hatte. Im ganzen Kinderheim Bericht Mai 1967 - August 1980
schrieben sie doch einige gesundheitliche Probleme, die hatte hinein und auch Kinderkrankheiten. In dieser Zeit hatte ich einmal eine sehr schlimme Kopfverletzung,
die genäht werden musste. Ich erinnere mich, dass ich viele
gesundheitliche Probleme hatte und zweites Mal eine schlimme
Kopfverletzung, die der Arzt nähen musste. Einmal habe ich mir mit dem
Sackmesser sogar so stark in die Hand geschnitten, dass ich Glück hatte,
dass es die Arterie nicht verletzt. Das sah ganz schlimm aus und ich
Blutete heftig. Sie mussten mit mir nach Zug in den Spital, um diese klaffende Wunde zu nähen. Ich bekam sogar ein Gips und durfte die Hand über 6 Wochen nicht belasten, nicht einmal darüber schrieb die Vormünderin
etwas in ihren Bericht. Dazu hatte ich Windpocken, die Röteln und die
Masern alles in einem Zeitraum von einem Jahr.
Den Heimbericht bekam ich beim Austritt aus dem Kinderheim jedoch nicht, was sehr wichtig wäre vor allem in Bezug auf die Kinderkrankheiten, denn ich hätte die Röteln Impfungen gar nie machen müssen. Erst viele Jahre
danach verlangte ich eine Kopie davon, jedoch wollte die damalige neue
Heimleiterin mir diesen zuerst gar nicht geben.
Durch diese Vernachlässigung meiner Vormünderin habe ich heute sehr viele Folgeschäden.
Einige Einträge im Heimbericht vom Kinderheim Lutisbach im Kanton Zug.
Hier einmal einige Ausschnitte vom Zeitraum 1966 - 1968, da war ich oft krank und mag mich an vieles erinnern.
1967 2.6. Manuela hat seit gestern Fieber. Heute klagte sie über Ohrenschmerzen und ich sah, dass aus dem Ohr schon etwas geflossen war. Der Arzt gab Medikamente. Manuela rief immer nach Tante Lilly. Sonst geht es gut mit ihr.
1967 9.8. Manuela ass gestern und heute sehr schlecht. Wir stellten dann fest, dass sie Fieber hat. Schmerzen hat sie nicht und weinte, als sie ins Bett musste.
1967 27.8. ... riss Manuela vom Velo. Sie hatte eine klaffende Wunde am Hinterkopf und musste zum Arzt. Er heftete die Wunde, sie war dabei sehr tapfer. Auf einmal fragte sie: "Wo schlofft dä Herr Doktor?"
Dieser Knabe war schwerst behindert und hätte nicht in diesem Kinderheim
sein dürfen. Ich wurde sehr viel und wieder von ihm geplagt und
litt sehr darunter. Die Heimtanten unternahmen nichts dagegen.
Einmal hatte ich seinetwegen sogar eine grosse Kopfwunde und musste diese bei einem Arzt nähen lassen.
9.9. Manuela hat Windpocken.
1968 3.5. Manuela hat
Röteln und obwohl dies in meinem Heimbericht stand, musste ich trotzdem mit 15 Jahren, in der Schule diese Impfung machen.
Dazu habe ich mich noch dreimal, alle 10 Jahre impfen lassen, denn von diesem Kinderheim Bericht wusste ich sehr lange nichts davon.
1968 6.6. Manuela hat erneut rote Flecken im Gesicht und am Körper. Diesmal sind es die Masern.
1968 3.11.
Besuchssonntag:
Manuela hat starken Husten und heute Abend ziemlich viel Fieber. Kein
Besuch. Zu Frl. Heidy
Ich durfte keinen Besuch haben, da ich Fieber hatte und trotzdem gaben sie mich dieser Frl. Heidy mit. Es war eines dieses Fräulein, die mich oft in dieser Zeit immer nach Braunwald in eines der drei Kinderheime mitnahmen.
Krankheiten sind in der Berichtsperiode keine aufgetreten.
Seine
körperliche und geistige Entwicklung ist normal.
Meine Vormünderin
schrieb dies in den 18 Jahren wo sie einen Bericht über mich schreiben
musste schreiben, in all ihren Berichten bis auf einmal war ich für sie
immer Gesund. Dies, obwohl sie im ständigen Kontakt mit diesen Heimtanten vom Kinderheim war.
Kassenverkehr fand keiner statt.
Die Kosten des Kinderheims gehen zulasten der Heimatgemeinde.
Horw, den 27. April 1970
Mein Heimatort ist Sattel im Kanton Schwyz und zu meiner Zeit war die Heimatgemeinde, die die Kosten von mir übernehmen musste, zuständig. Das Gesetz das die Wohngemeinde die Kosten übernehmen muss, änderte sich erst viele Jahre später. Die Vormundschaftsbehörde von Horw, hat also damals kein Geld für mich ausgegeben müssen.
Es gibt ein sehr dünnes Dossier von meiner Mutter, sie war 10 Jahre unter der Vormundschaft hier in Horw.
Dies hier jedoch steht in meinen Unterlagen:
... und steht nach Art. 369 ZGB in Horw unter Vormundschaft
Dieser Gesetzesartikel wendeten die Behörden damals für die
Kindeswegnahme an.
Er wurde damals bei vielen Müttern, wie auch meine Mutter angewendet, um ihnen ihre Kinder wegzunehmen.
Unfähigkeit Mündiger Geisteskrank und Geistesschwäche.
Die meisten, wie auch meine Mutter waren immer gesund und hatten diese Krankheit gar nicht.
Fürsorgedepartement des Kantons Luzern, 18.11.1980
Bürgergemeinde
Horw, Sozialamt Horw, 6048
Fürsorgedepartement des Kanton
Luzern.
Ich liess nicht locker, fragte anfangs 2019 nochmals nach. Da lagen im Oktober 2019 plötzlich in meinem Briefkasten 33 Seiten Aktenkopien. Die sie eigentlich bei der Anfrage der Opferhilfe Luzern im 2013 schon hätten geben müssen. Ihnen jedoch gesagt hatten, es gäbe von mir keine Akten in Luzern. Von der Gemeinde Horw bekamen sie 3 Seiten Aktenkopien, solche, die ich zuvor in Horw nie gesehen und bekommen habe. In jenen Akten von Luzern waren auch Unterlagen von Horw, die eigentlich auch in Horw hätten sein müssen, jedoch von dort nie welche gesehen habe oder bekommen habe. Daher machte ich in Horw Ende 2021 nochmals eine Anfrage und bekam im Frühjahr 2022 dann 84 Seiten Aktenkopien. 33 davon hatte ich zuvor schon bekommen, aber 51 Seiten zuvor bei meinen Besuchen nie gesehen oder bekommen.
Slideshow: Reihenfolge der
Fotos
Der Gemeinderat von Horw als Vormundschaftsbehörde hat sich am 3. April 1964 bereit erklärt, die
Beistandschaft resp. Vormundschaft über das Kind Manuela Betschart nach Horw zu
übernehmen, sofern die Vaterschaft abgeklärt und die finanziellen Leistungen
des Kindsvaters geregelt worden sei. Das ist nun geschehen.
11. November 1965, die Fürsorgestelle der Gemeinde Horw hat sich bisher um die persönlichen Verhältnisse des Kindes zusammen mit deren Mutter gekümmert ….
Wie bei den anderen Dokumenten Ausschnitten zuvor steht auch hier, dass Sie vor dem 13. Januar 1966 die Vormundschaft schon über eine längere Zeit hatte, also vor dem Gerichtsurteil schon bestand, jedoch nichts Schriftliches. Sie hatte die Vormundschaft über mich, seit dem, meine Grossmutter, die Mutter meiner Mutter nach Horw zog. Denn meine Mutter stand ab diesem Tag unter ihrer Vormundschaft. Mutter und Kind hatten zu dieser Zeit in den ersten zwei Jahren immer den gleichen Vormund. Daher wusste sie über alles Bescheid auch über die Vaterschaftsanerkennung.
Auf diesem Dokument steht, dass meine Vormünderin bei diesem Telefongespräch vom 18.11.1980 die Vaterschaft Anerkennung verleugnete. Das Dokument, dass ich in all den Jahren in Horw weder gesehen noch bekommen habe, ist vom Fürsorgedepartement Luzern und ich bekam dies vom Staatsarchiv Luzern erst im Oktober 2019, obwohl die Opferhilfe schon im 2013 nachfragte.
Gemäss Telefon vom 21. September 1980 mit Frl. Steinmann Sozialamt Horw (meiner Vormünderin) konnte die Vaterschaft nie geklärt werden. Vater war ein Italiener und ist nach Italien verreisst. Frl. Steinmann hat die Vaterschaft seinerzeit von Küssnacht unabgeklärt übernommen.
Hier wusste Sie plötzlich am 8. Jan. 1981, zwei Monate später, wer mein Vater war. Sie gab jedoch das falsche Datum an: Laut Gerichtsurteil des Bezirksgerichtes Küssnacht a. Rigi vom 24.8.1965 wurde ...... ital. Staatsangehöriger als Vater anerkannt.
Herrn ... schrieb bei Begründung: Konnte die Vaterschaft hier abgeklärt werden. In unseren Fürsorgeakten befindet sich kein Vaterschaftsvertrag/Urteil. Gehen vom Kindsvater keine Alimente ein. Die Bevorschussung nach Vaterschaftsvertrag oder Urteil wäre daher zu prüfen.
Es gab eine Vaterschaftsanerkennung und ein Urteil (Schlussbericht den meine Vormünderin auch bekam) nach diesem zweiten Blutabnahmetest. Es stimmt jedoch, dass es nie einen Vaterschaftsvertrag gab und demzufolge auch keine Alimente an meine Mutter oder an mich. Denn das konnte mein Vater gar nicht machen, da man ihn vor dem Gerichtsurteil von der Fremdenpolizei aus der Schweiz verwiesen hatte. Dies veranlasste ganz sicher unserer Vormünderin, das weiss ich heute genau. Aber es gab ein Urteil mit Schlussbericht und sehr viele Akten, die auch unsere Vormünderin in Horw über mich und meine Mutter bekam. Die Akten, die ich erst im 2019 vom Staatsarchiv Luzern bekam, fand ich einiges nicht in dann Akten, die ich von Horw schon bekommen hatte. Unter anderem auch dieses sehr wichtige Dokument. Anfangs 2022 bekam ich dann von Horw noch fast zwei Drittel der Akten, die ich in den vorhergehenden Jahren nicht bekommen habe. Was ich mich hier immer noch frage: Warum wusste Luzern bis zu diesem Datum 1980 / 1981 nichts von all dem und kontrollierte sie nie.
Ihre Unterschrift auf den Aussagen vom Dokument 8. Jan. 1981
Der erste
Blutabnahmetest, der in den Gerichtsakten hätte sein müssen, dieser Bericht vom 29. Juli 1964
fehlt bis heute und ich könnte mir gut vorstellen dass er ganz bewusst von den Behörden entsorgt wurde.
Unsere Vormüderin wusste in all den Jahren immer, was sie tat, bis zu diesem Zeitpunkt. Nur deswegen konnte sie dann 1980/1981 nicht mehr länger ihre Lügen aufrechterhalte.
Am 1.1.1981, sieben Jahre nach der Ratifikation der EMRK durch die
Schweiz, wurden deshalb die Bestimmungen über den fürsorgerischen
Freiheitsentzug (FFE) in das Zivilgesetzbuch eingeführt.
Auf der Basis dieses Gesetzes konnten die Behörden zwar auch weiterhin Personen gegen ihren Willen und zu ihrer Sicherheit einsperren lassen, doch nun legte ein Gesetz die Bedingungen fest, unter welchen ein solcher Eingriff in die Grundrechte eines Menschen rechtens war.
In den vergangenen 26 Jahren habe ich immer wieder Akten angefordert und nie hat man mir alle ausgehändigt. Ich bekam immer nur etwas und wurde weiter, von den meisten Behörden angelogen, dass es keine mehr gibt oder diese vernichtet wurden. Durch meine ständigen anfragen und dem nicht locker lassen habe ich nun sehr viele Akten. Es kann jedoch gut möglich sein, dass ich immer noch welche, die sie mir geben müssten, immer noch nicht habe.
Zwangslehre – Familienhelferin 2-jährige Ausbildung Stella Matutina in Hertenstein dazu gehörten: 2 x 6 Monate Schule in diesem Internat, 4 x je 3 Monate Praktikum, dies an verschiedenen Orten.
Während ich im Kinderheim Lutisbach in Oberägeri im Kanton Zug war, musste ich mit meiner Vormünderin zu einem Berufsberater nach Luzern. Dort entschied sie, wie es mit mir weiter ging. Zuerst meinte sie, wäre es gut, noch ein weiteres Schuljahr anzuhängen, dies obwohl ich schon 9. Obligatorische Schuljahre absolviert hatte. Danach ein obligatorisches Haushaltlehrjahr, die einzige Voraussetzung für diese Ausbildung. Die anderen Vorpraktika, die ich dazu noch machen musste, waren gar nicht obligatorisch, wie sie es mir dies sagte und ich soll in dieser Zeit so viel Geld wie möglich sparen, damit ich nach meiner Ausbildung etwas für meine Zukunft hätte. Dazu versprach sie mir ein Stipendium. Da ich durch sie Bürgerin von Horw in diesem Kanton war und die Schule in Hertenstein auch zum Kanton Luzern gehörte, hätte ich Anrecht auf dieses Stipendium. In Oberägeri im Kanton Zug, war ich nur als Wochenaufenthalterin angemeldet gewesen.
Meine Vormünderin log auch hier immer weiter, denn diese Ausbildung wäre 3 Jahre lang gegangen, nicht 5 Jahre. Diese von ihr vorgeschriebene Ausbildung fing mit dem Haushaltslehrjahr im August 1980 an und endete mit dem Diplom am 31. Januar 1985. Danach stand ich mit NULL Franken da. Denn mein erspartes Geld für den Start in mein weiteres Leben nach dieser Zwangslehre musste ich in dieser Ausbildung in der Zeit, als ich in die Schule ging, aufbrauchen. Denn ich verdiente in dieser Zeit kein Geld. Das heisst 2 x 6 Monate wo ich in dieser Schule intern in Hertenstein war. Nur in den jeweiligen 4 x 3 Monaten langen Praktikum, die zu dieser Ausbildung, gehörten bekam ich pro Monat 120 Fr. Ich fand dies schon eigenartig, da die anderen etwas mehr als 600 Fr. mehr bekamen als ich. Niemand glaubte mir dies damals. Erst viele Jahre danach, als ich eine AHV Auszug anforderte und diesen durchsah, merkte ich dies. Meine Vormünderin hatte hinter meinem Rücken dies in die Wege geleitet und mir nie davon erzählt. So zahlte ich in den Jahren 1983 – 1985, obwohl ich da schon volljährig war, meine Ausbildung selber. Obwohl meine Vormünderin mir versprochen hatte, dass ich als Bürgerin von Horw ein Stipendium bekäme, weil Hertenstein auch zum Kanton Luzern gehörte.
Diese ganze Lehre gefiel mir nie und ich wollte sie deshalb ein Jahr zuvor abbrechen, denn ich war volljährig. Zu dieser Zeit im Praktikum war ich bei einem jungen Ehepaar, das ihr zweites Kind bekam. Sie redeten mit mir darüber, dass ich diese Lehre fertig machen soll, denn mit einem Diplom in der Hand bekäme ich danach mehr Geld als ohne und könnte danach immer noch auf einem anderen Beruf Fuss fassen. Was ich dann nach dieser Ausbildung auch machte. Ich fing ganz unten als Küchenhilfe an. In den darauf folgenden Jahren mit vielen Weiterbildungen fand ich meine Berufung im Handwerk.
Slideshow: Angaben zu diesem versprochenen Stipendium:
8. Januar 1981 Dokument ist mit Ihrer Unterschrift M. Steinmann. Das erwähnte Stipendium, das Sie mir auch mündlich versprach.
Dieses Dokument war nicht in Horw, sondern in Luzern, das ich erst im
Oktober 2019 bekam. Und nachdem ich in Horw Ende 2021 nochmals
angefragt hatte, tauchte dieses Dokument in Horw doch noch auf. Obwohl die
Opferhilfe 2013 schon eine Anfrage machte. Die anderen beiden waren
zweiseitige Dokumente. Antragsformulare, das Stipendium vom Januar 1983
und das andere von der Pro Juventute vom 6. Mai 1983, beide waren ohne Unterschrift, ich war da noch nicht volljährig. Woran
ich mich noch erinnern kann, dass sie mir einmal 1000 Fr. gab und sagte:
Sie habe in der reformierten Kirche eine Kollekte für mich gemacht. Auf einem dieser Dokumente, das auch vom 8 Jan.1981 ist, schrieb sie dazu: Seit August 1980
mussten für Manuela Betschart keine Unterstützung mehr erbracht werden.
Kosten für eine eventuelle spätere Ausbildung werden wir versuchen über
Stipendien zu decken. Wie ich viele Jahre später auf meinem AHV Auszug feststellte, hatte meine Vormünderin es so
arrangierte, dass von meinem Praktikumslohn fast alles an die Schule in Hertenstein ging. Ich bezahlte meine Ausbildung ohne dass ich dies wusste selber und bekam gerade einmal 120 Fr. im Monat. Dies für 4 x 3 Monate Praktikum, wo ich arbeiten musste und in der Schule - Ausbildung verdiente ich 2 x 6 Monate kein Geld. Ich musste mein Erspartes über diese 2 Jahre aufbrauchen.
Meine Vormünderin liess mich, nachdem ihre Lügen vom Fürsorgedepartement Luzern 1980
aufflogen am 1.1.1981 fallen wie eine heisse Kartoffel, obwohl die Vormundschaft bis
19.7.1983 ging.
Sie erzählte und schrieb sehr viele Lügen über all die Jahre, was Sie alles für mich machen würde. Das
meiste jedoch machte sie nicht. Nach all dem, was ich über
Sie herausfand, bin ich überzeugt, dass Sie das Geld, also mein Stipendium für sich behielt.
Einige Jahre später erfuhr ich bei einem Telefonat
mit der Gemeinde Horw, denen ich anrufen musste, weil mit meiner Krankenkasse etwas nicht stimmte. Dieser Herr fragte mich, ob ich an meinem 20. Geburtstag meine Halbwaisenrente von
10`000 Fr. bekommen hätte. Ich sagte nein, ich wisse nichts davon, niemand habe mir das mitgeteilt. Es war jedoch zu spät, die Verjährungsfrist von 5 Jahren war kurz zuvor
abgelaufen. Ich bin sehr wütend, wie sie sich an mir bereicherte und bin
überzeugt, dass sie das Geld genommen hat und dies mit vielen ihrer Mündel auch machte.
Alle Unterlagen, die ich von mir in Horw bekam, das waren 31 Seiten.
Die Vormundschaft begann mit dem 26. November 1963, als meine Grossmutter, die die elterliche Gewalt über meine Mutter gehabt hätte, während des Gerichtsprozesses in Küssnacht a. Rigi im Kanton Schwyz nach Horw in diesen Kanton zog. Ich stand durch meine Mutter unter deren Vormundschaft, da wir in den ersten 2 Jahren zusammen waren. Jedoch musste ihre Vormünderin erst ab dem 13. Januar 1966 Rechenschaft über mich abgeben. Sie wurde nach dem Gerichtsurteil meine Vormünderin. Zuvor jedoch konnte Sie mit mir machen, was Sie wollte.
Im März 2022 nach nochmaligem anfragen bekam ich 84 Seiten
Aktenkopien
von mir. Darunter jene 31 Seiten, die restlichen Akten habe ich zuvor nie gesehen und bekommen.
Sie musste ab dem 13.1.1966 alle 2 Jahre einen Bericht schreiben, es gab
daher nur 8 Berichte. Die erste Seite eines jeden Berichtes war
Standard mit Personalien und dreimal auch die letzten Seiten. Über mich schrieb Sie ganze 11 Seiten in 18 Jahren, wobei Sie für das ganze Jahr 1976 nur von einem einzigen Tag schrieben. Ihre Besuche, die sie im Kinderheim machte, stimmen mit dem Kinderheim Bericht nicht überein. Es fehlen so einige, dies sie im Dossier von Horw aufgeschrieben hatte. Was die Besuche für mich im Kinderheim angingen, da waren die Heimtanten akribisch genau.
Meine Vormünderin hat ihre elterlichen
Pflichten mir gegenüber überhaupt nie wahrgenommen.
Ich wurde wie ein Verbrecher behandelt. Versorgt nur, weil meine Mutter und mein Vater nicht ins Schema passten. Ungeboren im Bauch meiner Mutter, dann ein Baby, ein Kleinkind, eine Jugendliche, eine Erwachsene 20 Jahre ohne einen Grund. Sie stahlen mir meine ganze Kindheit, ein Recht auf Mensch sein und beuteten mich danach noch finanziell aus, denn das mir zustehende Geld sah ich nie.
Nun habe ich doch tatsächlich im März 2022 noch sehr viele Akten von Horw bekommen, die ich noch nie gesehen oder bekommen habe. Unter anderem Unterlagen über meine Krankenkasse. Es erstaunt mich nicht mehr, dass ich sogar eine Spitalzusatz Versicherung hatte.
Mein Geburtsdatum auf dieser Rechnung links des Kantons Luzern ist falsch.
Ich hatte als Kind immer wieder starke Halsschmerzen und Fieber und meine Mandeln waren oft geschwollen und entzündet. Ich hätte sie eigentlich entfernen müssen. Die Heimtanten sagten zu mir damals, es gäbe für mich kein freies Bett mehr. Allen anderen Kindern, es waren acht an der Zahl, durften ins Spital, um die Mandeln zu entfernen.
Meine Vormünderin
schrieb kein einziges Wort darüber, sie und die Heimtanten wollten nie
Geld für meine gesundheitlichen Probleme ausgeben. Dass ich als Kind
immer eine Krankenkasse hatte, sogar mit Spitalzusatz, weiss ich erst
seit ich diese Dokumente hier bekam.
Als ich 20 Jahre alt war, hat meine Vormünderin
nicht einmal meine Krankenkasse von Kind auf Erwachsen gewechselt,
geschweige mir dies mitgeteilt, dass ich es machen müsse. Ich merkte es
erst, als ich mit 23 Jahren meine Mandeln, herausnehmen musste, weil ich immer wieder hohes Fieber hatte und deswegen bei der Arbeit dann mich Krank melden musste. Es sind jene Mandeln, die ich mit 7 - 8 Jahren schon hätte entfernen müssen und es nicht durfte.
Als ich dann die Rechnung dieser Mandelentfernung bekam, belief sie sich
über 1500 Fr. Auf Nachfrage bei der Krankenkasse sagte diese Person zu
mir. Ich sei immer noch als Kind versichert gewesen. Ich verdiente zu
dieser Zeit gerade einmal 1200 Fr. brutto, kam fast nicht über die Runden und musste meinen ersten Kredit aufnehmen.
Das ganze Geld, das ich gespart hatte, damit ich nach der Lehre mir eine eigene Wohnung leisten konnte. Möbel, Geschirr und alles, was man so brauchte,
musste ich für diese Ausbildung ausgeben, weil sie mich immer wieder
anlog wegen dieses Stipendiums, dass ich nie bekam. Dann noch diese
falsche Krankenversicherung. So fingen meine Schulden an, die ich über
sehr viele Jahre mit mir herumschleppte und mit Ihr diese Angst, die
mich Verfolgte nochmals unter einer Vormundschaft zu stehen. Dazu kommen
noch all diese Folgeschäden, mit denen ich bis heute leben muss.
Meine Vormünderin und alle, die sie in ihren Machenschaften
unterstützten musste für all diese Straftaten, die Sie an mir
anrichtete, nie die Konsequenzen tragen. Der Schweizer Staat sorgt bis
heute dafür. Ihm ist es genau so scheissegal, wie es mir und Tausenden von anderen heute noch lebenden Opfer geht.
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