Kanton Nidwalden


Kinder- und Mütterheim Alpenblick oder wie unsere Vormünderin es im Dokument nannte, Mütterheim in Hergiswil, meine Mutter war dort.

Ich war bei der Trennung von uns 1 Jahr 8 Monate alt und meine Mutter 21 Jahre alt, als unsere Vormünderin uns im Februar oder März 1965 im Forsthaus A. Iten - Iten in Unterägeri im Kanton Zug trennte. Ich blieb alleine zurüch und meine Mutter kam zuerst in die Klinik Liebfrauenhof Zug im Kanton Zug zum Arbeiten, jedoch nur 1 Woche. Danach brachte unsere Vormünderin sie in das Kinder- und Mütterheim Alpenblick in Hergiswil in diesem Kanton, wo sie 6 Monate arbeitete musste. Dort bekam meine Mutter in diesen 6 Monaten monatlich ein Taschengeld von 50 Fr. Unsere Vormünderin schrieb in einem Bericht dies hinein: Als Entschädigung für ihr bescheidene Arbeitsleistung
In dieser Institution wurden damals die meisten Babys den Müttern weggenommen und zur Adoption freigegeben. Wie skrupellos dieses Versorgungssystem und unsere Vormünderin war, für so etwas gibt es keine Worte und macht sprachlos.
 Denn meine Mutter musste dort das Gleiche miterleben, wie zuvor im Forsthaus mit mir, denn vielen anderen Müttern erging es in dieser Institution genau so, man nahm ihnen die Kinder weg. Dann fand unsere Vormünderin wieder einen Grund, Sie in eine andere Institution zu versorgen. Nämlich in das Töchterheim Sonnenberg Walzenhausen im Kanton Appenzell Ausserrhoden, dies für 3 Jahre.

Ich wusste seit ein paar Jahren von einer Antwort der Gemeinde Walzenhausen AR, dass meine Mutter von Hergiswil NW am 19.11.1965 abgemeldet wurde und in Walzenhausen bis am 10.5.1968 angemeldet war. Wo und warum Sie hier in Hergiswil war, jedoch lange nicht. Bis ich im Oktober 2019 auf eine nochmalige Anfrage meiner Seite im Staatsarchiv Luzern weitere 33 Akten Dokumente von uns bekommen habe.
In Walzenhausen musste meine Mutter Zwangsarbeit in einer Fabrik leisten.

1 Foto: Antwort vom Staatsarchiv Nidwalden am 23.1.2020
Das Mütter- und Kinderheim Alpenblick war eine Institution, in welche Frauen in schwierige Situation aus der ganzen Schweiz anreisten, um dort eine kurze Zeit zu verbringen. Sehr häufig waren die ledige Mutter mit ihren Kindern. Ins Alpenblick wurde man in der Regel nicht eingewiesen, sondern kam situationsbedingt "freiwillig»". Aus dem Alpenblick wurden keine Dossiers der Bewohner überliefert. Darum gibt es in Nidwalden keine Akten zu Ihrem Fall. Die staatlichen Akten könnten sich befinden: Sattel oder Staatsarchiv Schwyz, Horw oder Staatsarchiv Luzern. Es ist uns ein Anliegen, Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen nicht mit Ihren Recherchen alleine zu lassen, da diese recht aufwändig sein können. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Anfrage in anderen Archiven, teilen Sie mir dies bitte telefonisch oder per Mail mit.

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2 Foto:  Weiter zur Beurteilung des Falles dienende Angaben: Kostenbeteiligung im Zeitraum ab 19. Nov. 1965 – 18. Mai 1966

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3 Foto:  Horw 7. Dez. 1965  geht an das Kantonale Fürsorgesekretariat Schwyz
Luzern, 24. Dezember 1965 Unterschrieben vom Fürsorgesekretär
, mit Stempel von Horw. Durchschrift an Armenpflege Horw

Es ist eines der Dokumente von Luzern, mit Horw zusammen. Ich hatte ein Recht auf diese Akten, da meine Mutter und ich in den ersten 2 Jahren zusammen waren, daher bekam ich diese Unterlagen. Sie schrieben: ... wir seien immer noch im Mütterheim Wolfbrunnen in Lausen .... Die Vormünderin versuchte sie in ein Kinderheim zu platzieren, das aber misslang ...
Wir waren jedoch zu dieser Zeit schon im Forsthaus in Unterägeri. Dieses Kinderheim Forsthaus erwähnte Sie ohne Namen, obwohl Sie den Namen wusste. Ich fand diesen Namen nur einmal, dies bei meinem Heimeintritt im Mai 1967 in der Anmeldung vom Kinderheim Lutisbach. War die kommunikation zwischen Horw und Luzern und Schwyz nicht da. Oder hat unsere Vormünderin dies ganz bewusst nicht geschrieben weil Sie versuchte, mich zur Adoption-Zwangsadoption freizugeben. Wie ich nach all meinen Recherchen heute nun weiss, hatte meine Vormünderin bis zum 13. Januar 1966 nichts Schriftliches und somit freie Hand auf das Kind, das a.e. Kind, wie sie oft in den Unterlagen über mich schrieben.

Diese PDF Datei bekam ich zusammen mit der Antwort vom Staatsarchiv Nidwalden am 23.1.2020

Schaufenster ins Archiv Kanton Nidwalden 2022
Fremdplatzierungen aus Gründen der «Sittlichkeit» und «Nächstenliebe» 

Im Rahmen des Nacherschliessungsprojekts sind im Staatsarchiv Nidwalden über 500 Karteikarten der kantonalen Amtsvormundschaft zum Vorschein gekommen. Sie dokumentieren Fremdplatzierungen von Pflegekindern in den Jahren 1950 bis 1970 und helfen bei der Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen.

«Kinder- und Mütterheim Alpenblick in Hergiswil» (1923-1971)

Meine Mutter war von Mai 1965 bis November 1965 hier. Sie hat nie darüber gesprochen, ich wusste es nur, weil ich es in einem Dokument gelesen habe.

Kinder- und Mütterheim Alpenblick Hergiswil (1923-1971)

Quellenangabe
Kinder- und Mütterheim Alpenblick

Dieses Haus lag direkt am See und existiert heute nicht mehr, es wurde vor vielen Jahren abgerissen.

Das Bild des Hauses wurde damals im Hergiswiler veröffentlicht.
Das Heim war speziell für ledige Mütter gedacht und wurde vom Schweizerischen katholischen Fürsorgeverein geführt. 

Die Engel der "gefallenen Mädchen" Hergiswiler Jahrgang, Nr. 1, April 2010

Unser Vormund war sehr unmenschlich im Umgang mit meiner Mutter und mir. Über die Jahre hat sie sich eine Geschichte ausgedacht. Sie und alle anderen haben mich ein Kind manipuliert, ich sollte glauben, dass meine Mutter lügt. Heute weiss ich von ihren Erzählungen und was unsere Vormünderin und die andern so sagten zusammen mit den Akten, dass meine Mutter immer die Wahrheit gesagt hatte. All diese Konsequenzen daraus tragen wir nicht unseren Täter-Täteinnen denen hat man über Jahrzehnte geglaubt !!!

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