Frauenheim Wolfbrunnen Lausen, meine Mutter war schwanger mit mir. Ich kam im Spital Liestal zur Welt und wurde in Laufen getauft.
Heil - und Pflegeanstalt (Psychiatrie) Hasenbühl Liestal Meine Mutter musste 3 Tage dort hin. Für dieses Attest und für die Anwendung dieses Art. 369 ZGB für die Anwendung der Kindeswegnahme.
Viele minderjährige
und unverheiratete Mütter aus der Zentralschweiz kamen früher in ausserkantonalen Institutionen
unter, um ihre Kinder auf die Welt zu bringen. Zu oft wurden die Kinder der Mutter nach
der Geburt oder etwas später weggenommen.
Damals wurde
dieser Gesetzesartikel an sehr vielen Müttern angewendet, um ihre Kinder
wegzunehmen.
Kurz nach meiner
Geburt fing das Gerichtsverfahren im Kanton Schwyz an. Jener Kanton, in der ihre Mutter, meine Grossmutter damals wohnte und eine Arbeitsstelle hatte. Es
ging um die Vaterschaftsanerkennung und so wie es aussah, versuchte Ihre damals
geschiedene Mutter, meine Grossmutter das Sorgerecht für mich zu bekommen. Sie zog jedoch kurz nachdem der Gerichtsprozess anfing nach Horw. Alles Weitere, was mit uns passierte, wie ich aus all den Akten lesen konnte, veranlasste unsere Vormünderin Frau Margrit Steinmann von Horw im Kanton Luzern.
Sie war es, die uns dann zusammen im Februar 1965 auf Unterägeri im Kanton Zug in das Kinderheim Forsthaus A. Iten - Iten brachte.
Antwort auf einer meiner Briefe 8.9.1996: Als ich meine ersten Nachforschungen Betreff Mutter und mir im Frauenheim Wolfbrunnen bei der Gemeinde Liestal anfragte. Diese bei einem Telefongespräch, 29.10.1996. Meine handgeschriebene Notiz: In Liestal ist nichts über uns (keine Akten). Sie suchten noch im Geburtenregister. Dort steht, dass ich im Kantonsspital Liestal zur Welt gekommen bin. Wolfbrunnen ist in Lausen und existiert noch.
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Bemerkung:
Ihr Schreiben vom
19.10.1996.: Als Beilage senden wir Ihnen Ihren Geburtenschein mit
Einzahlungsschein. Die Gebühr von Fr. 10. - wollen Sie uns bitte demnächst
überweisen.
Ihre Mutter hatte im Zeitpunkt Ihrer Geburt in Meerlischachen
gesetzlicher Wohnsitz. Ob sie sich im Wohnheim Wolfbrunnen in 4415 Lausen,
Hauptstrasse 4, aufgehalten hat, geht aus dem Geburtenregister nicht hervor.
Wenn Sie mehr erfahren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die obige
Adresse oder an die Vormundschaftsbehörde in Meerlischachen. (vermutlich in
Küssnacht a. Rigi …. )
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4.3.2014 Antwort
vom Staatsarchiv Baselland: Von mir gibt es diesen Taufeintrag im Kirchenbuch der
reformierten Kirche in Laufen vom 29.9.1963. Sie schrieben noch dazu, dass die
Birmannstiftung vom Kanton Baselland Vormundschaftsdossier geführt haben. Weitere nachfragen habe ich nicht mehr gemacht, da ich im 2014 wusste, dass unsere Dossiers in
Horw sind. Mehr fand ich nicht über uns, in diesem Kanton, heraus.
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3.4.2014 Antwort der Einwohnerkontrolle Liestal. Leider können wir Ihnen
nicht weiterhelfen, da Sie keine Einwohnerin von Liestal waren.
Versuchen Sie es doch bei der Gemeinde Lausen. Da ich Oktober 1996
schon anfragte und Sie schrieben, dass ich mehr weiss als Sie, lies ich
es sein.
Quellenangabe:
Auszug aus dem Jahresbericht des Frauenheims Wolfbrunnen
Lausen, Baselland über das 56. Berichtsjahr, 1. April 1963 bis März 1964, das
ich am 17.2.1997 per Post bekam. Alle drei Fotos stammen aus diesem
Jahresbericht.
Während dem Aufenthalt in Wolfbrunnen brachte man meine Mutter für 3 Tage in die Heil – und Pflegeanstalt Hasenbühl in Liestal. Für ein Attest, der den Art. 369 ZGB beinhaltet, für die Kindeswegnahme.
Da meine Mutter seit November 1963 unter Vormundschaft stand, bin ich überzeugt, dass unser Vormund dies veranlasst hat.
Foto links: Auszug aus dem Geburtenregister des Zivilstandskreises Liestal - Band 1963 Seite 305 Nr. 610.
Foto in der Mitte: 1963 Taufregister Lausen im Staatsarchiv Basel - Landschaft
Foto rechts: Kopie Zivilstandsamt
Sattel SZ 21. August 1996 Kurzantwort: Wir besitzen von Ihnen nur die Angaben aus
dem obigen Geburtenschein. Sie wissen also mehr als ihre Heimatgemeinde. Ihr
leiblicher Vater wäre uns bekannt, wenn eine offizielle Anerkennung
stattgefunden hätte.
Viele Jahre später fand ich diesen Blutgruppentest, in einem alten
Archiv auf dem Dachboden in Küssnacht
am Rigi im Kanton Schwyz. Auf dieser Seite quer über das Blatt stand ein
Satz, der auf ein Dokument des Gerichtsmedizininstituts in Zürich
verweist, das nicht vorhanden war und bis heute verschwunden ist. Sie
wollte die Vaterschaftsanerkennung, die mein Vater schon am 24.11.1964
machte, geheim halten und unter den Teppich kehren. Obwohl dieses Datum
in dem Originaldokument steht, das ich 1983 von meiner Mutter erhalten
habe.
Meine Mutter kam
am 19.2.1963, bevor ich geboren wurde, dorthin.
Ich war da noch in ihrem Bauch von ihr. Dazumal eine Schande, ein
uneheliches Kind dazu von einem italienischen Gastarbeiter auf die Welt
zu bringen, also musste Sie dort hin. Ich kam am 19.7.1963 im Spital
Liestal zur Welt und wir blieben noch bis etwa im Februar 1965 im Frauenheim
Wolfbrunnen.
Viele Jahre später, als ich meinen Vater mit seiner Familie fand, sagte
es zu mir, dass er mich dort besuchte und er zeigte mir sogar ein
Foto von mir. Dies war im Zeitraum, als der Gerichtsfall noch in
Abklärung war. Er wurde irgendwann in dieser Zeit von der Fremdenpolizei
aus der Schweiz gejagt, obwohl er eine sehr gute Arbeitsstelle in einer
renommierten Firma hatte, die es heute immer noch gibt.
Dies passierte nicht nur ihm. Tausende italienische Gastarbeiterkinder wurden damals hier in der Schweiz von ihren Müttern
wie Väter auf die gleiche Weise getrennt. Sie alle hatten so gut wie
keine Rechte, egal ob Sie unverheiratet oder verheiratet waren.
Die Antwort am Telefon vom 7.12.1996. Die Originalakten von 1965 meiner Mutter gab
es und wurden mir bei einem späteren Termin mit ihrem Psychiater in Zürich
bestätigt. Die Originalakten existierten wirklich.
Ich hätte jedoch eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht mit Ihr machen müssen, um eine Kopie zu bekommen. Denn solange meine Mutter lebt, habe ich keinen Zugriff auf all ihre Akten.
Dies brachte ich jedoch nicht über mein Herz, weil ich in sehr
vielen Jahren miterlebte, wie sehr meine Mutter unter ihrer Vergangenheit litt.
Dazu hatte ich zu grosse Angst vor Repressalien ihres Freundes. Ich bekam sogar Morddrohungen von ihm. Er nannte mich "Tschengg" und einen "Drecks Bastard".
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Das Foto ganz rechts: Im
Schweizer Zivilgesetzbuch Dez.1907 stand damals dieser Artikel 369 ZGB, was
bedeutete: Unfähigkeit Mündiger, Geisteskrank und Geistesschwäche. Mit diesem
Artikel des Gesetzes wurde ich meiner Mutter. Weggenommen. Obwohl sie immer
gesund war und nie eine solche Krankheit hatte.
Viele Jahre später wurde dieser Gesetzesartikel geändert. Aber für uns war es zu spät.
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