Frauenheim Wolfbrunnen Lausen, meine Mutter war schwanger mit mir. Ich kam im Spital Liestal zur Welt und wurde in Lausen getauft.
Heil - und Pflegeanstalt (Psychiatrie) Hasenbühl Liestal.
Meine Mutter musste 3 Tage dort hin, für jenes Attest, damit sie diesen Art. 369 ZGB anwenden konnten für die Kindeswegnahme.
Viele minderjährige
und unverheiratete Mütter aus der Zentralschweiz kamen früher in ausserkantonalen Institutionen
unter, um ihre Kinder auf die Welt zu bringen. Zu oft wurden die Kinder der Mutter nach
der Geburt oder etwas später weggenommen.
Minderjährig waren damals alle, die unter 20 Jahre alt waren.
Damals wurde
dieser Gesetzesartikel an sehr vielen Müttern angewendet, um ihre Kinder
wegzunehmen.
Kurz nach meiner
Geburt fing das Gerichtsverfahren im Kanton Schwyz an. Jener Kanton, in der ihre Mutter, meine Grossmutter zuvor wohnte und eine Arbeitsstelle hatte. Es
ging um die Vaterschaftsanerkennung und so wie es aussah, versuchte Ihre damals
geschiedene Mutter, meine Grossmutter das Sorgerecht für mich zu bekommen.
Alles Weitere, was mit uns passierte, wie ich aus all den Akten lesen konnte, veranlasste unsere Vormünderin Frau Margrit Steinmann von Horw im Kanton Luzern.
Sie war es, die uns dann zusammen im Februar 1965 auf Unterägeri im Kanton Zug in das Kinderheim Forsthaus A. Iten - Iten brachte.
Sie konnte also 2 Jahre und 5 Monate mit mir machen, was sie wollte,
ohne dass es etwas Schriftliches gab.
Antwort auf einer meiner Briefe 8.9.1996: Als ich meine ersten Nachforschungen Betreff Mutter und mir im Frauenheim Wolfbrunnen bei der Gemeinde Liestal anfragte. Diese bei einem Telefongespräch, 29.10.1996. Meine handgeschriebene Notiz: In Liestal ist nichts über uns (keine Akten). Sie suchten noch im Geburtenregister. Dort steht, dass ich im Kantonsspital Liestal zur Welt gekommen bin und das es dieses Frauenheim Wolfbrunnen in Lausen noch gibt.
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Bemerkung:
Ihr Schreiben vom
19.10.1996.: Als Beilage senden wir Ihnen Ihren Geburtenschein mit
Einzahlungsschein. Die Gebühr von Fr. 10. - wollen Sie uns bitte demnächst
überweisen.
Ihre Mutter hatte im Zeitpunkt Ihrer Geburt in Meerlischachen
gesetzlicher Wohnsitz. Ob sie sich im Wohnheim Wolfbrunnen in 4415 Lausen,
Hauptstrasse 4, aufgehalten hat, geht aus dem Geburtenregister nicht hervor.
Wenn Sie mehr erfahren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die obige
Adresse oder an die Vormundschaftsbehörde in Meerlischachen. (vermutlich in
Küssnacht a. Rigi ... )
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4.3.2014 Antwort vom Staatsarchiv Baselland: Von mir gibt es diesen Taufeintrag im Kirchenbuch der reformierten Kirche in Lausen vom 29.9.1963. Sie schrieben noch dazu, dass die Birmannstiftung vom Kanton Baselland Vormundschaftsdossier geführt haben. Weitere nachfragen habe ich nicht mehr gemacht, da ich im 2014 wusste, dass unsere Dossiers in Horw sind.
Mehr fand ich nicht über uns, in diesem Kanton, nicht heraus.
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3.4.2014 Antwort der Einwohnerkontrolle Liestal. Leider können wir Ihnen
nicht weiterhelfen, da Sie keine Einwohnerin von Liestal waren.
Versuchen Sie es doch bei der Gemeinde Lausen. Da ich im Oktober 1996
schon anfragte und Sie schrieben, dass ich mehr weiss als Sie, lies ich
es sein.
Auszug aus dem Jahresbericht des Frauenheim Wolfbrunnen
Lausen, Baselland über das 56. Berichtsjahr, 1. April 1963 bis März 1964, das
ich am 17.2.1997 per Post bekam. Alle drei Fotos stammen aus diesem
Jahresbericht.
Während dem Aufenthalt in Wolfbrunnen brachte man meine Mutter anfangs 1965 für 3 Tage in die Heil – und Pflegeanstalt Hasenbühl, Psychiatrie Liestal. Dies für ein Attest, der den Art. 369 ZGB beinhaltet, für die Kindeswegnahme.
Da meine Mutter seit November 1963 unter Vormundschaft stand, denke ich hat dies unser Vormund veranlasst.
Die Antwort
steht vielleicht in ihren Akten von denen es je ein Dossier in Horw und den
Staatsarchiven Luzern und Schwyz gibt. Jedoch werde ich nie die Psychiatrie
Akten von ihr bekommen, den die sind mit einer Sperrfrist von 120 Jahren belegt.
Foto links: Auszug aus dem Geburtenregister des Zivilstandskreises Liestal - Band 1963 Seite 305 Nr. 610.
Foto in der Mitte: 1963 Taufregister Lausen im Staatsarchiv Basel - Landschaft
Foto rechts: Kopie Zivilstandsamt Sattel SZ 21. August 1996 Kurzantwort: Wir besitzen von Ihnen nur die Angaben aus dem obigen Geburtenschein. Sie wissen also mehr als ihre Heimatgemeinde. Ihr leiblicher Vater wäre uns bekannt, wenn eine offizielle Anerkennung stattgefunden hätte. Diese Aussage, wundert mich nicht, dass sie in Sattel 1996 nichts über die Vaterschaftsanerkennung und Blutgruppentests wussten. Alles wurde bewusst unter Verschluss gehalten und die Behörden haben sich gegenseitig belogen. Mein Vater habe ich im Jahre 2002 in dieses Register in Sattel eintragen lassen.
Viele Jahre später fand ich diesen Blutgruppentest, in einem alten
Archiv auf dem Dachboden in Küssnacht
am Rigi im Kanton Schwyz. Auf dieser Seite quer über dem Blatt stand ein
Satz, der auf ein Dokument des Gerichtsmedizininstitut in Zürich
verweist, das nicht vorhanden war und bis heute verschwunden ist. Sie
wollte die Vaterschaftsanerkennung, die mein Vater schon am 24.11.1964
machte, geheim halten und unter den Teppich kehren. Obwohl dieses Datum
in dem einzigen Originaldokument, das ich habe steht, dass ich 1983 von meiner Mutter erhalten
habe.
Meine Mutter kam
am 19.2.1963, bevor ich geboren wurde, dorthin.
Ich war da noch in ihrem Bauch. Dazumal eine Schande, ein
uneheliches Kind auf die Welt zu bringen, dazu noch von einem italienischen Gastarbeiter, also musste Sie dort hin. Ich kam am 19.7.1963 im Spital
Liestal zur Welt und wir blieben noch bis etwa im Februar 1965 im Frauenheim
Wolfbrunnen.
Viele Jahre später, als ich meinen Vater mit seiner Familie fand, sagte es zu mir, dass er mich dort besuchte und er zeigte mir sogar ein Foto von mir. Dies war im Zeitraum, als der Gerichtsprozess noch in Abklärung war. Er wurde danach von der Fremdenpolizei aus der Schweiz gejagt, obwohl er eine sehr gute Arbeitsstelle in einer renommierten Firma in der Zentralschweiz hatte, die es heute immer noch gibt. Ich vermute, das dahinter unsere Vormünderin steckte.
Dies passierte nicht nur ihm. Tausende italienische Gastarbeiterkinder wurden damals hier in der Schweiz von ihren Müttern
wie Väter auf die gleiche Weise getrennt. Sie alle hatten so gut wie
keine Rechte, egal ob Sie unverheiratet oder verheiratet waren.
Die Antwort am Telefon vom 7.12.1996. Die Originalakten von 1965 meiner Mutter gab
es und wurden mir bei einem späteren Termin mit ihrem Psychiater in Zürich
bestätigt. Die Originalakten existierten wirklich noch.
Ich hätte jedoch eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht mit meiner Mutter machen müssen, um eine Kopie zu bekommen. Denn solange meine Mutter lebt, habe ich keinen Zugriff auf all ihre Akten. Dies brachte ich jedoch nicht über mein Herz, weil ich in sehr
vielen Jahren miterlebte, wie sehr meine Mutter unter ihrer Vergangenheit litt.
Dazu hatte ich zu grosse Angst vor Repressalien ihres Freundes. Ich bekam sogar Morddrohungen von ihm. Er nannte mich "Tschengg" und einen "Drecks Bastard".
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Das Foto ganz rechts: Im
Schweizer Zivilgesetzbuch Dez.1907 stand damals dieser Artikel 369 ZGB, was
bedeutete: Unfähigkeit Mündiger, Geisteskrank und Geistesschwäche. Mit diesem
Artikel des Gesetzes wurde ich meiner Mutter. Weggenommen. Obwohl sie immer
gesund war und nie eine solche Krankheit hatte.
Erst viele Jahre später wurde dieser Gesetzesartikel geändert.
Aber für uns war es zu spät.
Wenn du nicht weisst, woher du kommst, ist es schwer deinen Weg zu finden.
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