Kanton Baselland

Frauenheim Wolfbrunnen Lausen, meine Mutter war schwanger mit mir. Ich kam im Spital Liestal zur Welt und wurde in Lausen getauft.
Heil - und Pflegeanstalt (Psychiatrie) Hasenbühl Liestal.
Meine Mutter musste 3 Tage dort hin, für jenes Attest, damit sie diesen Art. 369 ZGB anwenden konnten für die Kindeswegnahme.

Viele minderjährige und unverheiratete Mütter aus der Zentralschweiz kamen früher in ausserkantonalen Institutionen unter, um ihre Kinder auf die Welt zu bringen. Zu oft wurden die Kinder der Mutter nach der Geburt oder etwas später weggenommen.

Minderjährig waren damals alle, die unter 20 Jahre alt waren.

Am 19. Februar 1963 kam meine reformierte Mutter aus dem katholischen Kanton Luzern ins Frauenheim Wolfbrunnen in Lausen in diesen Kanton. In einem Dokument, das ich habe, schrieben Sie Lausen Basel Heim für Töchter. Sie war zu dieser Zeit minderjährig und mit mir schwanger. Damals in der katholischen Zentralschweiz eine Schande, unverheiratet ein Kind zu bekommen. Also brachte man Sie, bevor man Ihre die Schwangerschaft ansah, dort hin. In dieser Einrichtung blieben Mutter und Kind zwei Jahre zusammen. Das würde bedeuten, dass wir von Februar 1963 bis Februar 1965 im Frauenhaus Wolfbrunnen waren. Ich kam im Spital Liestal auf die Welt und wurde am 29. September 1963 in der reformierten Kirche in Lausen getauft  In diesem Zeitraum, anfangs 1965 brachte man meine Mutter für 3 Tage in die Heil - und Pflegeanstalt, Psychiatrie Hasenbühl in Liestal für ein Attest, um den Art. 369 ZGB für die Kindswegnahme anzuwenden. Sie war weder geisteskrank, geistesschwach noch schizophren, wie es damals in diesem Artikel hiess. Meine Mutter war immer gesund. Ich vermute, ihre Mutter, meine Grossmutter hat sie nach Wolfbrunnen gebracht, weil es in der Zentralschweiz noch keine solchen reformierten Institutionen gab. Unsere Vormünderin von Horw bekamen wir in der Zeit als der Gerichtsprozess in Küssnacht am Rigi war, weil ihre Mutter, meine Grossmutter wegen einer Arbeitsstelle in den Kanton Luzern während des Prozesses, nach Horw zog. Dort bekam meine Mutter diese streng katholische und konservative Vormünderin. Sie wusste über alles bescheid und wusste genau was sie tat.

Damals wurde dieser Gesetzesartikel an sehr vielen Müttern angewendet, um ihre Kinder wegzunehmen.
Kurz nach meiner Geburt fing das Gerichtsverfahren im Kanton Schwyz an. Jener Kanton, in der ihre Mutter, meine Grossmutter zuvor wohnte und eine Arbeitsstelle hatte. Es ging um die Vaterschaftsanerkennung und so wie es aussah, versuchte Ihre damals geschiedene Mutter, meine Grossmutter das Sorgerecht für mich zu bekommen. 
Alles Weitere, was mit uns passierte, wie ich aus all den Akten lesen konnte, veranlasste unsere Vormünderin Frau Margrit Steinmann von Horw im Kanton Luzern. Sie war es, die uns dann zusammen im Februar 1965 auf Unterägeri im Kanton Zug in das Kinderheim Forsthaus A. Iten - Iten brachte.

Sehr viele Jahre sind unterdessen vergangen ...
Meine Suche begann 1996 mit nur 6 Adressen an. Damals mit Schreibmaschine und viel Briefpapier. Mein verschleiss an Farbbänder und Korrekturbänder waren gross. Brauchte sehr viele Couvert und Briefmarken, denn ich versendete alles per Post. Auch machte ich viele Telefonate. Gewisse Briefe kamen retour mit Absender unbekannt. Ich verbrachte unzählige Stunden in der nahegelegenen Telefonkabine, wo es Telefonbücher aus der ganzen Schweiz gab. Es war eine zermürbende Suche nach meiner Vergangenheit und ich hörte im Mai 1997 eine Zeitlang auf, als ich meinen Vater in Italien fand. Weiter suchte ich erst wieder 2011 dann jedoch mit dem Computer per Mail, den ich ab 1999 zu Hause hatte. Denn wichtiger für mich war, mein Vater mit seiner Familie und meine zweite Heimat zuerst besser kennenzulernen. Mit der suche nach Antworten machte ich weiter bis 2023. Einige Akten sind noch offen und jene meiner Mutter die ich erst nach ihrem Tode anfordern kann. Jedoch die Psychiatrie Akten von ihr in den verschiedenen Kantonen wo sie hin musste, werde ich nie bekommen, denn diese Akten haben eine Sperrfrist von 120 Jahren.

Ich hatte bei meiner Geburt 19.Juli 1963 schon jenen Vormund, der hinter dem Rücken der Eltern meiner Mutter sich als Vormund von ihr eintrug. Es war der Kantonsrat Peter Seiler von Goldau im Kanton Schwyz.
Dann bekam ich am 30. August 1963 nach nur 32 Tagen auf der Welt diesen Beistand und Rechtsanwalt Dr. E. Simon von Küssnacht am Rigi im Kanton Schwyz. Er war für die Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vaterschaftsprozess und für die Überwachung meiner Betreuung verantwortlich. Dann hatte ich eine Zeitlang zwei Vormunde. Denn am 3. April 1964, als ich erst 8 Monate und 53 Tage alt war, übertrug er die Verantwortung ohne schriftliches Dokument jener Vormünderin, die meine Mutter schon hatte und gab ihr den Auftrag sich um mich zu kümmern. Sie war jedoch offiziell schriftlich erst ab dem 16. Januar 1966 meine Vormünderin.

Sie konnte also 2 Jahre und 5 Monate mit mir machen, was sie wollte, ohne dass es etwas Schriftliches gab.

Antwort auf einer meiner Briefe 8.9.1996:  Als ich meine ersten Nachforschungen Betreff Mutter und mir im Frauenheim Wolfbrunnen bei der Gemeinde Liestal anfragte. Diese bei einem Telefongespräch, 29.10.1996. Meine handgeschriebene Notiz: In Liestal ist nichts über uns (keine Akten). Sie suchten noch im Geburtenregister. Dort steht, dass ich im Kantonsspital Liestal zur Welt gekommen bin und das es dieses Frauenheim Wolfbrunnen in Lausen noch gibt.
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Bemerkung: Ihr Schreiben vom 19.10.1996.:  Als Beilage senden wir Ihnen Ihren Geburtenschein mit Einzahlungsschein. Die Gebühr von Fr. 10. -  wollen Sie uns bitte demnächst überweisen.
Ihre Mutter hatte im Zeitpunkt Ihrer Geburt in Meerlischachen gesetzlicher Wohnsitz. Ob sie sich im Wohnheim Wolfbrunnen in 4415 Lausen, Hauptstrasse 4, aufgehalten hat, geht aus dem Geburtenregister nicht hervor. Wenn Sie mehr erfahren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die obige Adresse oder an die Vormundschaftsbehörde in Meerlischachen. (vermutlich in Küssnacht a. Rigi  ... )
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4.3.2014 Antwort vom Staatsarchiv BasellandVon mir gibt es diesen Taufeintrag im Kirchenbuch der reformierten Kirche in Lausen vom 29.9.1963. Sie schrieben noch dazu, dass die Birmannstiftung vom Kanton Baselland Vormundschaftsdossier geführt haben. Weitere nachfragen habe ich nicht mehr gemacht, da ich im 2014 wusste, dass unsere Dossiers in Horw sind. 

Mehr fand ich nicht über uns, in diesem Kanton, nicht heraus.

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3.4.2014 Antwort der Einwohnerkontrolle Liestal. Leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen, da Sie keine Einwohnerin von Liestal waren. Versuchen Sie es doch bei der Gemeinde Lausen. Da ich im Oktober 1996 schon anfragte und Sie schrieben, dass ich mehr weiss als Sie, lies ich es sein.

6016 Liestal Heil - und Pflegeanstalt Hasenbühl

Quellenangabe
Heil - und Pflegeanstalt Hasenbühl 

Während dem Aufenthalt in Wolfbrunnen brachte man meine Mutter anfangs 1965 für 3 Tage in die Heil – und Pflegeanstalt Hasenbühl, Psychiatrie  Liestal. Dies für ein Attest, der den Art. 369 ZGB beinhaltet, für die Kindeswegnahme. Da meine Mutter seit November 1963 unter Vormundschaft stand, denke ich hat dies unser Vormund veranlasst. Die Antwort steht vielleicht in ihren Akten von denen es je ein Dossier in Horw und den Staatsarchiven Luzern und Schwyz gibt. Jedoch werde ich nie die Psychiatrie Akten von ihr bekommen, den die sind mit einer Sperrfrist von 120 Jahren belegt.

Versorgt - Geboren - Getauft

Kanton Basel - Landschaft 

Foto links: Auszug aus dem Geburtenregister des Zivilstandskreises Liestal - Band 1963 Seite 305 Nr. 610. 

Foto in der Mitte: 1963 Taufregister Lausen im Staatsarchiv Basel - Landschaft 

Foto rechts: Kopie Zivilstandsamt Sattel SZ  21. August 1996  Kurzantwort: Wir besitzen von Ihnen nur die Angaben aus dem obigen Geburtenschein. Sie wissen also mehr als ihre Heimatgemeinde. Ihr leiblicher Vater wäre uns bekannt, wenn eine offizielle Anerkennung stattgefunden hätte. Diese Aussage, wundert mich nicht, dass sie in Sattel 1996 nichts über die Vaterschaftsanerkennung und Blutgruppentests wussten. Alles wurde bewusst unter Verschluss gehalten und die Behörden haben sich gegenseitig belogen. Mein Vater habe ich im Jahre 2002 in dieses Register in Sattel eintragen lassen. 

Viele Jahre später fand ich diesen Blutgruppentest, in einem alten Archiv auf dem Dachboden in Küssnacht am Rigi im Kanton Schwyz. Auf dieser Seite quer über dem Blatt stand ein Satz, der auf ein Dokument des Gerichtsmedizininstitut in Zürich verweist, das nicht vorhanden war und bis heute verschwunden ist. Sie wollte die Vaterschaftsanerkennung, die mein Vater schon am 24.11.1964 machte, geheim halten und unter den Teppich kehren. Obwohl dieses Datum in dem einzigen Originaldokument, das ich habe steht, dass ich 1983 von meiner Mutter erhalten habe.

Meine Mutter kam am 19.2.1963, bevor ich geboren wurde, dorthin.

Ich war da noch in ihrem Bauch. Dazumal eine Schande, ein uneheliches Kind auf die Welt zu bringen, dazu noch von einem italienischen Gastarbeiter, also musste Sie dort hin. Ich kam am 19.7.1963 im Spital Liestal zur Welt und wir blieben noch bis etwa im Februar 1965 im Frauenheim Wolfbrunnen.

Viele Jahre später, als ich meinen Vater mit seiner Familie fand, sagte es zu mir, dass er mich dort besuchte und er zeigte mir sogar ein Foto von mir. Dies war im Zeitraum, als der Gerichtsprozess noch in Abklärung war. Er wurde danach von der Fremdenpolizei aus der Schweiz gejagt, obwohl er eine sehr gute Arbeitsstelle in einer renommierten Firma in der Zentralschweiz hatte, die es heute immer noch gibt. Ich vermute, das dahinter unsere Vormünderin steckte. 

Dies passierte nicht nur ihm. Tausende italienische Gastarbeiterkinder wurden damals hier in der Schweiz von ihren Müttern wie Väter auf die gleiche Weise getrennt. Sie alle hatten so gut wie keine Rechte, egal ob Sie unverheiratet oder verheiratet waren.

Meinen Brief von 1996 habe ich an die Heil- und Pflegeanstalt Hasenbühl geschickt.

 Die Antwort am Telefon vom 7.12.1996.  Die Originalakten von 1965 meiner Mutter gab es und wurden mir bei einem späteren Termin mit ihrem Psychiater in Zürich bestätigt. Die Originalakten existierten wirklich noch. Ich hätte jedoch eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht mit meiner Mutter machen müssen, um eine Kopie zu bekommen. Denn solange meine Mutter lebt, habe ich keinen Zugriff auf all ihre Akten. Dies brachte ich jedoch nicht über mein Herz, weil ich in sehr vielen Jahren miterlebte, wie sehr meine Mutter unter ihrer Vergangenheit litt.
Dazu hatte ich zu grosse Angst vor Repressalien ihres Freundes. Ich bekam sogar Morddrohungen von ihm. Er nannte mich "Tschengg" und einen "Drecks Bastard".
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Das Foto ganz rechts: Im Schweizer Zivilgesetzbuch Dez.1907 stand damals dieser Artikel 369 ZGB, was bedeutete: Unfähigkeit Mündiger, Geisteskrank und Geistesschwäche. Mit diesem Artikel des Gesetzes wurde ich meiner Mutter. Weggenommen. Obwohl sie immer gesund war und nie eine solche Krankheit hatte.

Erst viele Jahre später wurde dieser Gesetzesartikel geändert. 

Aber für uns war es zu spät.

Wenn du nicht weisst, woher du kommst, ist es schwer deinen Weg zu finden.

Meine Mutter war weder geisteskrank noch geistig behindert oder hatte eine Geistesschwäche, sie war auch nicht schizophren. Sie war immer gesund. Das einzige, sie war minderjährig und hat ein Kind von einem Ausländer, einem Gastarbeiter bekommen, ohne das Sie verheiratet war. Dieses gefälschte Zertifikat und die anschliessenden jahrelangen Lügen unseres Vormunds haben unser Leben ruiniert. 
Damals wandten die Schweizer Behörden diesen Gesetzesartikel nicht nur auf uns, sondern auch auf viele andere Mütter und Väter an, um ihnen ihre Kinder wegzunehmen.

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