Ich bekam kurz nach meiner Geburt …

Weiter mit meiner Autobiografie von 1996 …
Ich bekam kurz nach meiner Geburt 1963 diesen Beistand/Anwalt für den Gerichtsprozess/Vaterschaft und diese Vormünderin, die meine Mutter bekam, nachdem Ihre Mutter im November 1963 nach Horw gezogen war. Diese Vormünderin konnte bis zum Urteil im Januar 1966, ohne dass es etwas Schriftliches gab, über mich verfügen, wie es ihr gerade so passte. Eigentlich stand ich schon im Bauch meiner Mutter unter Vormundschaft. Es war dieser Kantonsrat von Goldau. Dass Schräge am ganzen, dass meine Mutter und ich zu jener Zeit 2 Vormünder hatten, jene von Horw und jener von Goldau. Was da in den Akten stand, ist ein absolutes Chaos von diesen Behörden damals, denn meine Grossmutter, hatte immer die elterliche Gewalt über meine Mutter. Meine Grossmutter erzählte mir, sie wusste damals nicht weiter, mit meiner Mutter sie war auffällig und verhielt sich komisch. Sie holte sich Hilfe auf der Gemeinde, hat aber nie etwas unterschrieben. So kam es, dass meine Mutter mit 12/13 Jahren für einige Jahre nach Mollis im Kanton Glarus in ein Heim für schwererziehbare Kinder musste. Später fand ich heraus, dass dies ein Heim für schwachsinnige Kinder war. Die meisten von Ihnen wie auch meine Mutter war jedoch nicht schwachsinnig. Das erfuhr ich von jemandem, der mit meiner Mutter zu jener Zeit dort war. Er erzählte mir, dass sie bevor sie ins Heim kam, schon sexuell missbraucht wurde und in diesem Heim, wie einige andere Kinder dort, nochmals. So nahm alles seinen Lauf. Nun zu mir. Ich kam im Spital Liestal, einen ganzen Monat zu spät auf die Welt, lag verkehrt herum im Bauch und musste mit der Zange herausgeholt werden. Später sagte ich immer: Ich wusste warum, stemmte mich mit den Beinen dagegen an, weil draussen meine Vormünderin auf mich wartete. Als ich auf die Welt kam, waren wir im Frauenheim Wolfbrunnen im Kanton Baselland. In dieser Zeit brachten Sie meine Mutter für 3 Tage in die Heil– und Pflegeanstalt Hasenbühl im gleichen Kanton. Veranlasst durch unsere Vormünderin von Horw für die Kindeswegnahme durch ein Attest. Die Original Unterlagen gab es 1996 immer noch. Dies wurde mir nach einer schriftlichen Anfrage danach am Telefon bestätigt. Ich hätte jedoch eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht gebraucht, um sie zu bekommen. Das brachte ich nicht übers Herz, ich konnte dies meiner Mutter nicht antun, dass sich die ganze Geschichte wiederholte. Denn was man in den folgenden Jahren mit Ihr machte, kann man nicht mit Worten beschreiben, so sehr wurde Sie vom Schweizer Staat, deren Behörden und Institutionen kaputt gemacht. Für die Kindeswegnahme verwendete man damals oft Art. ZGB 369, was Geisteskrank und Geistesschwäche hiess. Meiner Mutter wurde mit 18 ½ Jahre schwanger, von einem Italiener, nicht verheiratet in einem katholischen Kanton und war eine ganz normale gesunde junge Frau.

Fortsetzung folgt …

Weiter mit meiner Autobiografie von 1996 …
Ich bekam kurz nach meiner Geburt 1963 diesen Beistand/Anwalt für den Gerichtsprozess/Vaterschaft und diese Vormünderin, die meine Mutter bekam, nachdem Ihre Mutter im November 1963 nach Horw gezogen war. Diese Vormünderin konnte bis zum Urteil im Januar 1966, ohne dass es etwas Schriftliches gab, über mich verfügen, wie es ihr gerade so passte. Eigentlich stand ich schon im Bauch meiner Mutter unter Vormundschaft. Es war dieser Kantonsrat von Goldau. Dass Schräge am ganzen, dass meine Mutter und ich zu jener Zeit 2 Vormünder hatten, jene von Horw und jener von Goldau. Was da in den Akten stand, ist ein absolutes Chaos von diesen Behörden damals, denn meine Grossmutter, hatte immer die elterliche Gewalt über meine Mutter. Meine Grossmutter erzählte mir, sie wusste damals nicht weiter, mit meiner Mutter sie war auffällig und verhielt sich komisch. Sie holte sich Hilfe auf der Gemeinde, hat aber nie etwas unterschrieben. So kam es, dass meine Mutter mit 12/13 Jahren für einige Jahre nach Mollis im Kanton Glarus in ein Heim für schwererziehbare Kinder musste. Später fand ich heraus, dass dies ein Heim für schwachsinnige Kinder war. Die meisten von Ihnen wie auch meine Mutter war jedoch nicht schwachsinnig. Das erfuhr ich von jemandem, der mit meiner Mutter zu jener Zeit dort war. Er erzählte mir, dass sie bevor sie ins Heim kam, schon sexuell missbraucht wurde und in diesem Heim, wie einige andere Kinder dort, nochmals. So nahm alles seinen Lauf. Nun zu mir. Ich kam im Spital Liestal, einen ganzen Monat zu spät auf die Welt, lag verkehrt herum im Bauch und musste mit der Zange herausgeholt werden. Später sagte ich immer: Ich wusste warum, stemmte mich mit den Beinen dagegen an, weil draussen meine Vormünderin auf mich wartete. Als ich auf die Welt kam, waren wir im Frauenheim Wolfbrunnen im Kanton Baselland. In dieser Zeit brachten Sie meine Mutter für 3 Tage in die Heil– und Pflegeanstalt Hasenbühl im gleichen Kanton. Veranlasst durch unsere Vormünderin von Horw für die Kindeswegnahme durch ein Attest. Die Original Unterlagen gab es 1996 immer noch. Dies wurde mir nach einer schriftlichen Anfrage danach am Telefon bestätigt. Ich hätte jedoch eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht gebraucht, um sie zu bekommen. Das brachte ich nicht übers Herz, ich konnte dies meiner Mutter nicht antun, dass sich die ganze Geschichte wiederholte. Denn was man in den folgenden Jahren mit Ihr machte, kann man nicht mit Worten beschreiben, so sehr wurde Sie vom Schweizer Staat, deren Behörden und Institutionen kaputt gemacht. Für die Kindeswegnahme verwendete man damals oft Art. ZGB 369, was Geisteskrank und Geistesschwäche hiess. Meiner Mutter wurde mit 18 ½ Jahre schwanger, von einem Italiener, nicht verheiratet in einem katholischen Kanton und war eine ganz normale gesunde junge Frau.

Fortsetzung folgt …

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