Unsere Vormünderin war katholisch …

Weiter mit meiner Autobiografie von 1996 …

Unsere Vormünderin war katholisch und wir waren reformiert. Das, so denke ich, war für Sie, die streng katholisch war, ein grosses Problem und dazu noch ein Tabu. Denn warum hat Sie meiner Mutter die Verhütung nicht gegeben, als Sie volljährig wurde. Das habe ich mich immer wieder gefragt. Die Generation von meiner Mutter war die Flower-Power Generation und die dachten ganz anders, was liebe angeht, als die vorherige Generation. Also wurde meine Mutter mit 18 Jahren schwanger und bekam mich kurz nachdem sie 19 Jahre alt war. Zu dieser Zeit war man unter 20 minderjährig. Für mich, so eigenartig wie es klingt, bleibt sie meine biologische Mutter. Gefühle zu Ihr konnten nie entstehen, dafür haben die Erwachsenen, die das Sagen hatten, schon gesorgt. In Gegenwart von mir, einem kleinen Kind über Sie geredet, als wäre meine Mutter, eine schreckliche Frau. Dazu kamen die wenigen, aber streng kontrollierten und durch die Heimleitung bewilligten Besuchstage. Sie durfte nur zusammen mit Ihrer Mutter, meiner Grossmutter mich im Kinderheim besuchen, sonst hätte ich sie nie gesehen. Obwohl ich als Erwachsen sie dann ab und zu besuchte und etwas mit Ihr unternahm, bleib sie immer eine Fremde für mich. Dazu kam es, dass ich als Kind an so vielen Orten hingehen musste und dort diese Personen mit Mami, Papi, Tanten oder Onkel ansprechen. Es waren so unendlich viele fremde Personen. Sie durchquerten mein Lebe so oft und so viel, wie es diesen Heimtanten gerade einmal passte. Hauptsache ich kostete nichts. Sie benutzten mich das Kind. Es spielte keine Rolle, bei mir, war ich doch das a. e. Kind, unehelich, ein Ausländer zum Vater, ein Bastard und wurde fast überall wo ich war als dritte Klasse Kind behandelt. Trotzdem kann ich heute nachfühlen, warum meine Mutter so geworden ist, obwohl sie immer gesund war. Sie wurde von diesem System zu dem gemacht, was Sie nie war:
Art. ZGB 369  
B. Unfähigkeit Mündiger
I. Geisteskrankheit und Geistesschwäche
369. Unter Vormundschaft gehört jede mündige Person, die infolge von Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ihre Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag, zu ihrem Schutze dauernd des Beistand und der Fürsorge bedarf oder die Sicherheit Anderer gefährdet. Die Verwaltungsbehörden und Gerichte haben der zuständigen Behörde Anzeige zu machen, sobald sie in ihrer Amtstätigkeit von dem Eintritt eines solchen Bevormundungsfall Kenntnis erhalten.  

Fortsetzung folgt …

Weiter mit meiner Autobiografie von 1996 …

Unsere Vormünderin war katholisch und wir waren reformiert. Das, so denke ich, war für Sie, die streng katholisch war, ein grosses Problem und dazu noch ein Tabu. Denn warum hat Sie meiner Mutter die Verhütung nicht gegeben, als Sie volljährig wurde. Das habe ich mich immer wieder gefragt. Die Generation von meiner Mutter war die Flower-Power Generation und die dachten ganz anders, was liebe angeht, als die vorherige Generation. Also wurde meine Mutter mit 18 Jahren schwanger und bekam mich kurz nachdem sie 19 Jahre alt war. Zu dieser Zeit war man unter 20 minderjährig. Für mich, so eigenartig wie es klingt, bleibt sie meine biologische Mutter. Gefühle zu Ihr konnten nie entstehen, dafür haben die Erwachsenen, die das Sagen hatten, schon gesorgt. In Gegenwart von mir, einem kleinen Kind über Sie geredet, als wäre meine Mutter, eine schreckliche Frau. Dazu kamen die wenigen, aber streng kontrollierten und durch die Heimleitung bewilligten Besuchstage. Sie durfte nur zusammen mit Ihrer Mutter, meiner Grossmutter mich im Kinderheim besuchen, sonst hätte ich sie nie gesehen. Obwohl ich als Erwachsen sie dann ab und zu besuchte und etwas mit Ihr unternahm, bleib sie immer eine Fremde für mich. Dazu kam es, dass ich als Kind an so vielen Orten hingehen musste und dort diese Personen mit Mami, Papi, Tanten oder Onkel ansprechen. Es waren so unendlich viele fremde Personen. Sie durchquerten mein Lebe so oft und so viel, wie es diesen Heimtanten gerade einmal passte. Hauptsache ich kostete nichts. Sie benutzten mich das Kind. Es spielte keine Rolle, bei mir, war ich doch das a. e. Kind, unehelich, ein Ausländer zum Vater, ein Bastard und wurde fast überall wo ich war als dritte Klasse Kind behandelt. Trotzdem kann ich heute nachfühlen, warum meine Mutter so geworden ist, obwohl sie immer gesund war. Sie wurde von diesem System zu dem gemacht, was Sie nie war:
Art. ZGB 369  
B. Unfähigkeit Mündiger
I. Geisteskrankheit und Geistesschwäche
369. Unter Vormundschaft gehört jede mündige Person, die infolge von Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ihre Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag, zu ihrem Schutze dauernd des Beistand und der Fürsorge bedarf oder die Sicherheit Anderer gefährdet. Die Verwaltungsbehörden und Gerichte haben der zuständigen Behörde Anzeige zu machen, sobald sie in ihrer Amtstätigkeit von dem Eintritt eines solchen Bevormundungsfall Kenntnis erhalten.  

Fortsetzung folgt …

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