Monikaheim oder Spital , nach der Geburt meiner Schwester in der Schweiz wurde meine Mutter mit 26 Jahren zwangssterilisiert.
Psychiatrie Burghölzli, die Kindeswegnahme wiederholte sich, unsere Vormünderin
nahm meine Schwester Ihr schon nach 3 - 4 Wochen weg. Meine Mutter
versuchte wieder sich umzubringen und kam deswegen in diese Klinik.
Kantonswechsel 1973, vom Kanton Luzern in diesen Kanton. Danach bekam Sie eine nette Beiständin.
Viele minderjährige
und unverheiratete Mütter aus der Zentralschweiz kamen früher in ausserkantonalen Institutionen
unter, um ihre Kinder auf die Welt zu bringen. Zu oft wurden die Kinder der Mutter nach
der Geburt oder etwas später weggenommen.
Minderjährig waren damals alle, die unter 20 Jahre alt waren.
Als meine Mutter wieder schwanger wurde, wiederholte sich bei Ihr das
gleiche wie bei mir. Meine Schwester hier in der Schweiz kam im Spital oder im Monikaheim
in diesem Kanton zur Welt. Man nahm ihr das Kind nach kurzer Zeit weg. Wie schon bei mir versuchte sich meine Mutter umzubringen
und kam deswegen in die Psychiatrie ins Burghölzli in diesem Kanton.
Meine Schwester brachte unsere Vormünderin in einer Pflegefamilie in den Kanton Luzern und irgendwann dazwischen war sie noch einige Zeit im Kinderheim Bossard Hürlimann in Unterägeri im Kanton Zug.
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Zwischen 1970 – 1973 meine Mutter kam auf Zürich, bevor sie einen Vormundschaftswechsel hatte wegen des Vaters meiner Schwester hier in der Schweiz, der dort wohnte. Sie verlobten sich und wollten heiraten. Unsere Vormünderin Frau M. Steinmann von Horw erlaubte ihr dies jedoch erst im Juni 1972. Meine Mutter war da schon 28 Jahre alt und durfte nicht ohne die Erlaubnis der Vormünderin heiraten. Weil sie so lange diese Erlaubnis nicht gab, wollte der Vater meiner Schwester sie dann nicht mehr heiraten. Jedoch blieb meine Mutter im Kanton Zürich. Es war nicht das erste Mal, dass unsere Vormünderin meiner Mutter Steine in den Weg legte, denn als ich im Kinderheim Lutisbach in Oberägeri war, wollte sie mich zu sich hohlen. Kurz nachdem sie in Walzenhausen im Juni 1968 entlassen wurde, wollte sie sich in Oberägeri eine Wohnung und eine Arbeit suchen, um endlich mit mir, ihrer Tochter zusammenzuleben. Sie versuchte so einiges und gab jedoch irgendwann auf.
Die Vormundschaft wechselte
war am 17. November 1973
vom Kanton Luzern in diesen Kanton hier. Dort bekam sie eine sehr netten
Vormünderin/Beiständin. Meine
Mutter hatte keine schlechte Erfahrungen mit ihr gemacht. Diese Frau war
sehr freundlich und hat sich über 30 Jahre lang um meine Mutter
gekümmert. Einmal besuchte ich die sie und als ich über bestimmte Dinge
sprach, sagte sie: Meine Mutter hat nie über die Vergangenheit
gesprochen. Sie wisse nichts darüber.
8.9.1996 machte ich eine Anfragen für die Termine bei Ihrem
Psychiater und ihrer Beiständin in Zürich, da Sie am 17. November 1973
vom Kanton Luzern dorthin zog. Jedoch bevor ich dies machte, sprach ich
mit meiner Mutter darüber und erklärte ihr, warum es für mich wichtig
sei. In dieser Zeit war ich verlobt, wollte heiraten und Kinder haben.
Auf dem Originaldokument, das in meinem Besitz ist, sah ich diesen
Gesetzesartikel 369 ZGB und informierte mich, was dies genau zu jener
Zeit bedeutete. Geisteskrank und Geistesschwäche. Daher musste ich dies zuerst abklären, ob es erblich für meine
Kinder wäre.
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Der Psychiater bestätigte mir die Akten von der Psychiatrie Hasenbühl
in Liestal im Kanton Baselland und dass er eine Kopie davon habe.
Ich fragte ihn, ob sie einer der Krankheiten hätte, die in diesem Gesetzesartikel steht oder unter einer Schizophrenie leide.
Er
sagte, sie hätte nichts von all dem und erzählt sehr viel darüber, warum
meine Mutter so ist, wie sie jetzt ist. Sie musste so viele schreckliche Dinge
erleben und es wurde ihr viel angetan. Aus diesem Grund lebt sie in
ihrer eigenen kleinen Welt und sobald Menschen um sie herum versuchen,
etwas zu ändern,
wirft es sie aus dem
Gleichgewicht und dann zieht sie sich komplett zurück.
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Der Besuch bei Ihrer Beiständin ergab nichts. Sie war sehr nett und
kümmert sich über 30 Jahren um meine Mutter. Als ich mit Ihr über
gewisse Sachen, die in unserer Vergangenheit passiert sind, sprach, war
sie sehr erstaunt und schockiert. Sagte, sie wusste gar nichts davon und meine Mutter
hatte nie mit Ihr darüber gesprochen.
In Anbetracht, dass meine Mutter damals schon 23 Jahre bei Ihr war,
merkt ich, wie sehr sie Angst hatte, dass all das, was mit Ihr in der
Vergangenheit passierte, sie dies nie mehr haben wollte.
Also schwieg sie über diese 10 Jahren Vormundschaft vom
26.11.1963 bis 17.11.1973, die sie unter unserer Vormünderin in Horw im Kanton Luzern
stand. Sie war es, die veranlasste, dass auch meine Mutter in diesen 10
Jahren in 10 verschiedenen Anstalt, Institutionen war. Ganz zu
schweigen, dass Sie zuvor schon mit 12 / 13 Jahren im Haltli in Mollis
im Kanton Glarus war, dies auch durch die Behörden, wo Sie einige Jahre verbringen musste. Vieles steht in meinen Akten und einiges hat mir meine
Mutter und meine Grossmutter erzählt. Von der Psychiatrie Burghölzli in diesem Kanton und sie sprach auch über Hindelbank im Kanton Bern.
Bei meiner Mutter habe ich noch viele offene Fragen und die Antwort würde ich zum Teil in Ihren Akten finden. Ich könnte diese Akten schon lange anfordern, ich bräuchte eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht mit ihrer Unterschrift. Dies brachte ich in all den letzten vielen Jahren nicht über mein Herz, musste ich doch miterleben, wie sie langsam an all dem, was ihr widerfahren ist, zugrunde ging. Jedoch kann ich diese nach ihrem Tod anfordern. Es gibt je ein Dossier in Horw und den Staatsarchiven Luzern und Schwyz. An ihre Psychiatrie Akten werde ich nie kommen, denn die sind mit einer Sperrfrist von 120 Jahren belegt.
Wo waren Sie ab 1960/1961 und dann nach Walzenhausen ab 1968 bis zur Geburt
meiner Schweizer Schwester 1970 und nachdem sie in der Psychiatrie Burghölzli war bis sie 1973 in diesen Kanton zog. Hier
hatte sie eine eigene Wohnung, eine Beiständin und Arbeitsstelle. Sie musste nie mehr in eine Anstalt gehen. Auch besuchte ich sie regelmässig, bis ich den
Kontakt zu ihr 2007 abgebrochen habe, da ich Freund mir immer wieder
drohte, mich "dräckTschengg" umzubringen.
Vieles davon wird jedoch im Dunkeln bleiben ...
Ich weiss nicht genau, wie meine Mutter nach Zürich gekommen ist. Vermute jedoch, durch das unsere Vormünderin
Sie nach Zürich geschickt hat, um Ihr Kind dort zur Welt zu bringen.
Dass sie danach in diesem Kanton geblieben ist, könnte wegen des Vaters von meiner Schweizer in Schwester sein.
Er und meine Mutter besuchten mich im Kinderheim. Von diesem
Besuch gibt es auch drei Fotos in meinem Kinderalbum. Sie waren verlobt
und wollten heiraten.
Ich habe jedoch keine weiteren Daten oder Dokumente. Die Antwort könnte in den Unterlagen meiner Mutter stehen. Was ich aus Datenschutzgründen nicht bekomme.
Ihr müsst wissen, dass wir drei, meine Mutter, ich und meine Schwester unter der gleichen Vormünderin standen.
Dies steht noch im Heimbericht über meine Mutter
1970 - 19.7. Manuela bekam
zum Geburtstag ein Päcklein von Mami und von Gotti.
Die Mutter hat ihr Kindchen
Ende Juni geboren.
Ich mach mich ganz genau daran erinnern, also ob es gestern war: Tante Hanni rief mich ins
Büro. Dort sagte sie mir, dass ich ein Schwesterchen bekommen habe. Ob ich Freude
hätte? Ich sagte zu Ihr nein, ich hätte lieber ein Brüderchen gehabt und lief
enttäuscht
aus dem Büro.
1970 - 10.11. Herr ... und Frl. Steinmann vom Waisenamt Horw waren
heute da. Manuelas Schwesterlein ist in einer Pflegefamilie in Horw. Die Mutter
wurde nach der Niederkunft operiert. Sie ist in Zürich und möchte heiraten.
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Ich glaube nicht, dass meine Mutter dies so gesagt hat, weil sie damals im sechsten Monat mit meiner Schwester schwanger war, die hier in der Schweiz lebt.
Auch hier sieht man, wie die Heimtante, nicht genaue Angaben macht, über das, was an meiner Mutter gemacht wurde. Sie, da bin ich mir sicher, ganz genau wusste, dass diese Operation eine Zwangssterilisation war. Diese wurde unter einem falschen Vorwand an Ihr nach der Geburt meiner Schwester durchgeführt, erzählte mir meiner Mutter einmal. Sie war damals 26 Jahre alt.
Im
Kinderheimbericht vom Lutisbach schrieb die Heimtante am 1.3.1970:
Das meine Mutter psychiatrisch unterbunden wurde.
Ich denke nicht das meine Mutter dies so gesagt hatte, war sie doch zu
diesem Zeitpunkt im 6 Monate schwanger mit meiner Schwester, die hier in
der Schweiz lebt.
Jedoch nach der Geburt meiner Schwester wurde sie mit 26 Jahren zwangssterilisiert, dies unter einem falschen Vorwand. Es war eine weitere Lüge unserer Vormünderin.
Nicht nur im Kinderheimbericht, auch in den Akten von Horw
wurden Vorfälle verdreht
oder erst gar nicht hineingeschrieben, an die ich
mich erinnern kann. Was mir in beiden dieser Dossier
aufgefallen ist, Sie sind voller Schreibfehler.
Aber mir haben diese Personen als Kind immer gesagt, dass ich dumm sei und schulisch schlecht.
Unter dem Einfluss der Eugenik und Rassenhygiene sind in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert zahlreiche Personen, mehrheitlich junge Frauen aus der Unterschicht, gegen ihren Willen oder unter erzwungener Einwilligung sterilisiert worden.
Die Schweizer Vormundschafts- und Fürsorgebehörden zwangen Männer und Frauen, darunter waren oft auch Minderjährige.
Unter Zwangssterilisation/Zwangskastration versteht man die Sterilisation von Menschen ohne deren Einwilligung.
Quellenangabe
Fliegeraufnahme
Heilanstalt Burghölzli, Zürich
"Staatsarchiv
Nidwalden, Fotosammlung Otto Wyrsch"
Meine Mutter erzählte mir, dass sie mehrere Zwangsabtreibungen machen
musste, bevor wir Kinder auf der Welt waren und bevor meine Schwester
auf die Welt kam, noch eine Fehlgeburt hatte. Mehrere Selbstmordversuche
machte. Einen davon, nach der Geburt und dieser Zwangssterilisation,
nachdem man ihr meine Schwester weggenommen hatte. Deshalb kam sie in
ins Burghölzli
in diesem Kanton. Wo Sie schreckliche Dinge ertragen musste. Ich
erlebte sie über viele Jahre bei meinen Besuchen, wie sehr sie mit
Medikamenten vollgepumpt wurde. Mir kam es oft so vor, als wäre sie mit
einer toten Seele in ihrem einen Körper gefangen.
Meine Schwester wurde meiner Mutter sehr viel früher als ich,
weggenommen und in den ersten Jahren genau so hin und her geschoben wie
wir. Erinnern kann ich mich nur, dass meine Mutter von verschiedenen
Krankheiten sprach, die unsere Vormünderin ihr erzählte und dass sie im Kinderheim in Unterägeri
im Kanton Zug, wo ich sie einmal als Kind besuchen durfte und bei
dieser Pflegefamilie im Kanton Luzern war. In meiner Kindheit habe ich
meine Schwester nicht oft gesehen, unser Vormund hat immer entschieden,
ob wir uns sehen durften oder nicht. Es konnte gar keine Beziehung zu
Ihr oder zu meiner richtigen Familie entstehen. Bei dieser Pflegefamilie
im Kanton Luzern konnte sie dann relativ früh für immer bleiben. Sie
bekam 1983 eine neue Beständig, weil unsere Vormünderin in Pension ging.
Glaubt Ihr, dass meine Mutter je ein Recht auf mich hatte?
Zu dieser Zeit ganz sicher nicht!
Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit weggeschaut und heute macht sie dies immer noch einfach etwas anders.
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